- News
- Praxishilfen
- Wissen
- Berater und Dienstleister
- Beratung und Schulung
- Software
- Kontakt
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: II ZR 147/08) haftet ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen, wenn er trotz Insolvenzreife seines Unternehmens Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung zahlt.
In einem konkreten Fall hat der Insolvenzverwalter nach der Insolvenz das Geld vom Geschäftsführer zurückgefordert.
Als Begründung wurde angegeben, dass die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen bei Insolvenzreife „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar“ ist.
