Verzinsung gezahlter Kautionen bei Leasing

Mi, 06/23/2010 - 11:40
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 18.11.2009, VIII ZR 347/08) sind vom Leasingnehmer vor Vertragsbeginn gezahlte Kautionen nur dann von den Leasinggebern zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Aus dem Umstand, dass die getroffenen Vereinbarungen zu einer Verzinslichkeit der Kaution keine Regelung enthalten, ist noch nicht zu folgern, dass allein schon deshalb im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu dieser Frage eine Regelung gefunden werden müsste.