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Immer wieder kommt es zur Verwirrung, wann Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, also Ihre bestehenden Forderungen, verjähren. Schnell hat man sich schon einmal um ein Jahr vertan. Insbesondere dann, wenn es zum Beispiel um Ersatzansprüche, etwa aus Miete oder Leihe, oder um Frachtkosten und Speditionskosten geht.
Wenn Sie anhand des konkreten Rechnungsdatums den genauen Verjährungszeitpunkt für unterschiedliche Ansprüche ermitteln wollen, nutzen Sie bitte den folgenden Link.
