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Der Deutsche Bundesanzeiger veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 31.12.2009 (Nr. 138) gem. § 247 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, dass die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz für das erste Halbjahr 2010 weiterhin bei 0,12 % belassen hat. Zum 01.07.2009 war dieser von 1,62 % auf die jetzigen 0,12 % gesenkt worden. Die nächste mögliche Anpassung kann erst wieder zum 01.07.2010 erfolgen. Der Basiszins ist u.a. für die Ermittlung der Verzugszinsen im Forderungsmanagement von Bedeutung.
