Risiko gefälschter Überweisung trägt die Bank

Do, 06/03/2010 - 11:43
DruckversionPDF-VersionEinem Freund senden

Bei gefälschten Überweisungen können Bankkunden ihr Institut in Haftung nehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil entschieden (Az.: 2 U 116/09). Die Richter verurteilten ein Kreditinstitut dazu, einer Kundin 40.000 Euro gutzuschreiben. Diese Summe war aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags abgebucht worden. Die Überweisung war durch einen handschriftlichen Überweisungsauftrag ausgelöst worden – mit einer Unterschrift, die man bei der Bank für die der Kundin hielt. Diese hatte den Betrug zunächst nicht bemerkt. Sie hatte eine handschriftliche Überweisung beauftragt, die jedoch von Unbekannten aus dem Briefkasten ihrer Bankfiliale gefischt wurden. Die Täter füllten nun ihrerseits eine Überweisung über den gleichen Betrag aus und fälschten dabei die Unterschrift der Kundin. Noch ehe diese den Betrug bemerkte, hatten die Täter das Zielkonto aufgelöst.

Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Kundin auf Schadenersatz abgewiesen. In der Berufung bekam sie nun durch das OLG Koblenz Recht. Es entschied, dass das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages nach der gesetzlichen Regelung das Kreditinstitut zu tragen hat.