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Zuweilen ist es unumgänglich, zur Beitreibung der bestehenden Forderungen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Häufig wird dieser Schritt nur ungern getätigt, gerade auch, weil die zu erwartenden Kosten und Gebühren intransparent erscheinen. Wenn Sie sich im Vorfeld einer möglichen juristischen Auseinandersetzung einen Überblick darüber verschaffen möchten, was an Kosten auf Sie zukommen kann, ist die nachstehend verlinkte Webseite sehr hilfreich. Auf der Webseite finden Sie unter „die RVG Gebühren“ – RVG steht für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – vielfältige Berechnungsmöglichkeiten. Außerdem enthält die Webseite viele hilfreiche Informationen über die Gebührenstruktur – für alle, die sich nicht täglich mit dererlei Fragen beschäftigen (müssen).
Mehr Informationen:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de
(Hier weiterklicken „Gebührenberechnung“ „Zivilrecht“)
