Behörden arbeiten mit Inkasso-Instituten

Mo, 06/01/2009 - 23:00
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Säumige Schuldner in Baden-Württemberg, die Forderungen der Justizbehörden nicht ausgleichen, werden zukünftig mit Hilfe von privaten Inkasso-Unternehmen mehr Druck spüren. Am 11.03.2008 hat der Ministerrat von Baden-Württemberg einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz freigegeben, der die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Beteiligung privater Unternehmen beim Forderungseinzug für die Justiz bilden soll. Zu den Forderungen gehören z. B. ausstehende Gerichtskosten. Jährlich kommen Millionenbeträge an Verlusten zusammen. Baden-Württemberg zeigt mit dem auf zunächst drei Jahre befristeten Projekt einen neuen Weg für Behörden auf.
Konkret geht es um ca. 25.000 Forderungen jährlich in Höhe von rd. 5 Millionen Euro, die sich um ca. 15 Millionen Euro nicht gezahlter Gebühren aus den vergangenen drei Jahren erhöhen. Von der Zusammenarbeit mit den privaten Inkasso-Partnern erhofft man sich deutliche Ergebnissteigerungen.