News-Archiv


06/27/2011 - 16:08

Verband der Vereine Creditreform e. V.: Insolvenzentwicklung 1. Halbbjahr 2011

Positive Informationen!! Sowohl die Zahlen der Unternehmensinsolvenzen, als auch die Zahlen der Privatinsolvenzen sind deutlich zurück gegangen - und das in Ost- und in Westdeutschland....

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.
 

05/11/2011 - 17:06

Vom Verein zum Bundesverband – Credit Manager stärken Organisation:

Katalysator für das Credit Management

Kleve, 11. April 2011.

Der Verein für Credit Management (VfCM) e.V. wird mit sofortiger Wirkung zum Bundesverband Credit Management (BvCM) e.V. 

211

 

 

 

 

 

Der Entschluss zur Umbenennung erfolgte einstimmig auf einer Mitgliederversammlung im März 2011. Der neue Name trägt der dynamischen Entwicklung der Organisation Rechnung und steht zudem für deren strategische Weiterentwicklung. 

„Wir möchten als BvCM das Angebot für unsere Mitglieder sowie deren Dienstleister weiter verbessern, weiter wachsen und das Credit Management hierzulande noch schneller als bisher voran treiben. Diesen Anspruch wollen wir durch die Namensänderung auch unmissverständlich deutlich machen“, betont der Vorstandsvorsitzende Jan Schneider-Maessen.  

217

 „Der Bundesverband soll als Plattform für den Erfahrungsaustausch mit Kollegen dienen, Studien und Untersuchungen ausführen, fördern und unterstützen, Vortrags- und Bildungsveranstaltungen organisieren sowie internationale Kontakte aufbauen und pflegen“, fasst Schneider-Maessen die Ziele des BvCM zusammen.

Moderner Auftritt
Um diese Vorgaben zu erreichen, wurde neben dem Namen auch die Außendarstellung des Bundesverbandes komplett überarbeitet. Neben neuem Logo und neuer Corporate Identity steht die Arbeit des Bundesverbandes nun unter dem Motto „BvCM ? wir steigern Erfolg“. Auch der Webauftritt hat eine „Frischzellenkur“ hinter sich: Zusätzliche Funktionen, klar aufbereitete Informationen und eine zeitgemäße Optik sollen für noch mehr Service als bisher sorgen.

Informationsvermittlung
Aktuell ist die Entwicklung und erstmalige Publikation eines Credit Management Index (CMI®) geplant. Das Projekt steht unter der Federführung von Prof. Dr. Matthias Schumann von der Georg-August-Universität Göttingen. Der CMI® hat zum Ziel, die aktuelle wirtschaftliche Situation sowie die zukünftigen Erwartungen aus Sicht des Credit Managements zu beschreiben. Es geht dabei um Einschätzungen zu vorteilhaften und risikobehafteten Faktoren, die für das Beurteilen von Zahlungszielen, Außenständen und die Refinanzierung von Forderungen relevant sind. Die Veröffentlichung soll zuerst halbjährlich und später quartalsweise erfolgen. Zudem soll im Lauf dieses Jahres die Studie zum Einsatz von IT im Credit Management in Kooperation mit der Hochschule Bochum neu aufgelegt bzw. erweitert werden. Gleiches gelte für Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM).

Aus- und Weiterbildung
Die Qualifizierungsangebote, allen voran die berufsbegleitenden Ausbildungsprogramme zum Certified Credit Manager (CCM)® und Certified Credit Controller Controller (CCC)®, würden weiter ausgebaut und bleiben laut Scheider-Maessen „fundamental wichtig“.

Netzwerk und sonstige Aktivitäten
Desweiteren ist er davon überzeugt, dass „der BvCM-Bundeskongress weiter der absolute Fixpunkt im Kalender der deutschen Credit Manager bleiben wird.“ Die zugkräftige Veranstaltung mobilisiert an wechselnden Veranstaltungsorten im gesamten  Bundesgebiet regelmäßig mehrere hundert Teilnehmer und ist die größte ihrer Art.

Parallel dazu werde ganzjährig die erfolgreiche Arbeit in den Arbeitskreisen „nach bewährtem Muster fortgesetzt“, da diese bestens etabliert seien, effektiv arbeiteten und bei den Teilnehmern auf große Resonanz stoßen würden. Schneider-Maessen: „Speziell den Arbeitskreis „International“ möchten wir ausweiten, um die Kontakte zum internationalen FECMA-Netzwerk zu intensivieren. In Deutschland soll die Regionalisierung kontinuierlich weitergeführt werden.“ Die FECMA ist der europäische Dachverband für Credit Manager.

Vorstand erweitert
Das Führungsgremium des Bundesverbandes setzt sich künftig aus elf statt bisher neun Mitgliedern zusammen. Auch dieser Schritt wird mit dem starken Wachstum des Verbandes begründet und spiegelt dessen dezentrale Struktur wider. Die Mitglieder des Vorstands sind Jan Schneider-Maessen (Vorstandsvorsitzender), Andreas van Koeverden (Stellvertretender Vorsitzender), Anton Ingenerf (Rechnungsprüfer), Prof. Dr. Matthias Schumann (Vorsitzender Kuratorium), Prof. Dr. Bernd Weiß (Vorsitzender Kuratorium), Rudolf Keßler (Regionalkoordinator Region Süd), Nicole Neumerkel (Regionalkoordinatorin Region Nord), Thomas Wolpert (Regionalkoordinator Region Mitte), Gabriele Mohr (Regionalkoordinatorin Region Süd-West) sowie – als neue Vorstandsmitglieder – Bert Oltersdorf (Regionalkoordinator Region Nord) und Stefanie Rodemers (Arbeitskreis International).

Neue Beitragsordnung
Die Mitgliedsbeiträge des BvCM werden künftig auf Grundlage eines vierstufigen Systems erhoben. Neben Firmenmitgliedschaften werden für Privatpersonen persönliche Mitgliedschaften angeboten. Der Beitrag ist gestaffelt nach Unternehmensgröße, und zwar entsprechend der Zahl der Mitarbeiter. Die Gemeinnützigkeit als eingetragener Verein soll erhalten bleiben.

Weitere Informationen zum BvCM und seinen Angeboten unter www.credit-manager.de. Aktuelle Informationen von und über den BvCM auch auf Twitter: www.twitter.com/BvCMeV

Kontakt:
Bundesverband Credit Management (BvCM) e.V.
Siemensstraße 31
47533 Kleve
Tel.: 02821 – 77 57 85
Fax: 02821 – 77 57 75
E-Mail: sekretariat@credit-manager.de
Internet: www.credit-manager.de
Twitter: www.twitter.com/BvCMeV

05/09/2011 - 08:18

Wer in Deutschland sein Geschäft betreibt, hat häufig mit europäischen Partnern zu tun. Problematisch dabei ist u.a., dass oft der Zugriff auf zentrale Unternehmensdaten des potentiellen Geschäftspartners fehlt. Dem will die Europäische Kommission jetzt abhelfen.

Der Gläubiger findet ein Sparbuch aus den 50er-Jahren und verlangt von der Bank die Auszahlung des Guthabens. Die Bank bestreitet, dass es sich um einen echten Sparbuchvordruck handelt und dass die Namensunterschriften von zeichnungsberechtigten Mitarbeitern ihrer Rechtsvorgängerin stammen. Im Rahmen der Beweisaufnahme hat sich aufgrund eines Sachverständigengutachtens zumindest bestätigt, dass es sich um einen echten Sparkassenbuchvordruck handelt. Das OLG Frankfurt (16.2.11, 19 U 180/10, Abruf-Nr. 111221) hat das Bestreiten der Bank, dass die Unterschriften auf dem Sparbuch von zeichnungsberechtigten Personen stammen, als unbeachtlich angesehen - mit interessanter Begründung.

In der Krise greifen Schuldner zu jedem denkbaren Mittel, um ihr Vermögen zu sichern. Hierzu gehört es, dass Vermögensgegenstände, insbesondere Immobiliarvermögen auf Dritte übertragen werden. Zu den Dritten gehören meist nahestehende Personen (§ 138 InsO), wie Ehegatten, Kinder oder Geschwister, bei juristischen Personen die beherrschenden Gesellschafter. Der Gläubiger muss dies nicht hinnehmen.

Auch Anwälte leiden zunehmend unter Forderungsausfällen, was sie zwingt, konsequenter als in der Vergangenheit einen Kostenvorschuss nach § 9 RVG zu verlangen. Dies wirft die Frage auf, in welcher Höhe ein Vorschuss verlangt werden kann. Hiermit hat sich das OLG Bamberg aktuell auseinandergesetzt

Der BGH musste darüber entscheiden, wie umfangreich eine Forderung im Mahnverfahren zu bezeichnen ist. Er hat dies jetzt im Sinne der Gläubiger getan.

Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe. Dies hat jetzt der BGH klargestellt.

Gute Nachricht für Gläubiger: Die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB stellt eine Verurteilung i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar. Sie genügt damit zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Das OLG Frankfurt hatte über eine Vollstreckungsgegenklage eines Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde zu entscheiden. Die mit der Grundschuldurkunde gesicherte Forderung hatte der ursprüngliche Gläubiger, eine Bank, an eine "Nichtbank" abgetreten. Der Neugläubiger bemühte sich nun um die Realisierung. Der Schuldner hat geltend gemacht, dass die Abtretung wegen eines stillschweigenden Abtretungsverbots unwirksam sei. Das OLG hat das anders gesehen.

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG Aspastraße 24
59394 Nordkirchen

Telefon:   +49 25 96 92 2-28
Fax:       +49 25 96 92 2-99
E-Mail:    bach@iww.de

Internet:      http://www.iww.de
E-Mail allg.:  info@iww.de

 

03/20/2011 - 11:06

R+V kooperiert mit Creditreform – Forderungsausfall-Versicherung plus Rechtsschutz

Wiesbaden, 28. Februar 2011. Am 24. Februar unterzeichneten die R+V-Kreditversicherung und Creditreform eine Kooperation, die ab sofort den rund 125.000 Unternehmens-Mitgliedern der führenden deutschen Wirtschaftsauskunftei Rundumschutz gegen Forderungsausfälle bietet – und zwar sowohl gegenüber gewerblichen als auch privaten Auftraggebern. Das Besondere: Die R+V-ProfiPolice WKV plus ist die einzige Waren-kreditversicherung am Markt, bei der eine Rechtsschutz-Deckung automatisch mit einge­schlossen ist. Sie übernimmt bei bestrittenen Forderungen die Rechtsverfolgungskosten bis zu einer Gesamthöhe von 50.000 Euro pro Jahr, in erster und in zweiter Instanz.

Die Kooperation der beiden Vertragspartner verbindet die Vorteile der R+V-Warenkreditversicherung mit den Dienstleistungen des Wirtschaftsinformations- und Forderungsmanagement-Anbieters Creditreform. Dazu ruft der Versicherungsnehmer bei Creditreform eine Bonitätsbewertung über seine Kunden im In- oder Ausland ab. Bestätigt Creditreform die Kundenbonität mit einem guten Bonitätsindex, besteht bis 20.000 Euro automatisch Versicherungsschutz bei R+V. Bei Forderungen oberhalb der 20.000-Eurogrenze ist eine Anfrage des Versicherungsnehmers an R+V erforderlich. In diesen Fällen erfolgt eine zusätzliche Risikoprüfung durch R+V.

Die Forderungsausfall-Versicherung des zweitgrößten deutschen Kreditversicherers beinhaltet überdies einige Extras: Wird die Rechnung nicht bezahlt und bleibt das Inkasso von Creditreform erfolglos, tritt automatisch der Versicherungsfall ein. Damit erhält der Versicherungsnehmer sein Geld spätestens ein halbes Jahr nach Fälligkeit der Rechnung, wenn die Schadenunterlagen bei R+V vorliegen. Bei Insolvenz des Kunden muss der Versicherungsnehmer nur zwei Monate warten.

Das Handling der R+V-ProfiPolice WKV plus über das R+V-Kreditportal ist denkbar einfach. Im Bereich „WKV-Online“ können Limit- oder Kreditanfragen online gestellt und Limitlisten oder Risikoaufstellungen abgerufen werden. Schadenmeldungen oder Umsatzmeldungen sind ebenfalls online zu erledigen. Und bleibt das versicherte Unternehmen schadenfrei, erstattet R+V im Folgejahr bis zu 25 Prozent des Jahresbeitrags.

Ansprechpartner für die Medien:

 

R+V Versicherung

Stefanie Simon

 

Raiffeisenplatz 2

65189 Wiesbaden

Tel.: 0611-533-4494

Fax: 0611-533-774494

Stefanie.Simon@ruv.de

 

Verband der Vereine Creditreform e.V.

Michael Bretz

 

Hellersbergstr. 12

41460 Neuss

Tel.: 02131 109171

Telefax: 02131-109176

m.bretz@verband.creditreform.de

03/19/2011 - 13:18

- Die Darlegungs- und Beweislast kann in einem Prozess zum Problem werden. Es liegt dann die Versuchung nahe, die eigentliche Partei durch rechtliche Konstruktionen von dieser Rolle frei werden zu lassen, sodass sie als Zeuge zur Verfügung steht. Dies birgt jedoch Risiken ...

- Kommt es zum Erbfall, müssen die Erben die Kosten der Beerdigung tragen, § 1968 BGB. Was aber, wenn kein Erbe vorhanden ist oder die Erben die Erbschaft ausschlagen?

- Nach Auffassung des VG Frankfurt gibt es in Hessen keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen eine Sparkasse auf Eröffnung eines Kontos. Lesen Sie, was das bedeutet ...

- Der BGH hat sich aktuell mit § 648a BGB und dem Verlangen nach einer Sicherheit befasst und für die Praxis wichtige Grundsätze aufgestellt ...

- Der Streit, in welchen Fällen eine gesonderte Belehrungspflicht über den Provisionsanteil für eine Anlageberatung besteht, geht weiter ...

- Gerade in Bauverträgen, aber nicht nur dort, ist die Frage nach Sicherheiten wichtig. Dies gilt sowohl für den vorleistenden Bauunternehmer hinsichtlich des Werklohnanspruchs, als auch für den Bauherrn bezüglich der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistung. Die Einräumung von Sicherheiten erfolgt dabei regelmäßig durch AGB. Bei der Zusammenstellung der Vertragswerke muss der Verwender allerdings besondere Sorgfalt walten lassen. Leider ist immer wieder feststellbar, dass aus verschiedenen AGB im Wege der "Rosinentheorie" die vermeintlich interessantesten Regelungen herausgelöst und neu zusammengestellt werden.

- Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt. Das hat der BGH jetzt klargestellt. Mit negativen Folgen für Gläubiger ...

- Der Bundesrat hat am 11.2.11 einen Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht" (BR-Drucksache 808/10) beschlossen und an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergeleitet. Der Titel des Gesetzes verschweigt, was dahinter steckt: Im Schnitt sollen die Festgebühren für die Gerichtsvollziehertätigkeit um 30 Prozent steigen (erhoffter Mehrerlös: 52,2 Millionen EUR!). Eine Summe, die die vorleistungspflichtigen Gläubiger bzw. die erstattungspflichtigen Schuldner aufbringen müssen und die als Abstrich auf die Realisierung der Hauptforderung die Wirtschaft belastet.

- Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne Weiteres erkennbar international nicht zuständig ist. Dies hat der BGH jetzt entschieden. Der zugrundeliegende Fall zeigt, dass solche "Tricks" Schuldner teuer zu stehen kommen können ...

Rechtsanwalt
Michael Bach
Chefredakteur

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen

Telefon:   +49 25 96 92 2-28
Fax:       +49 25 96 92 2-99
E-Mail:    bach@iww.de

Internet:      http://www.iww.de
E-Mail allg.:  info@iww.de

 

02/16/2011 - 11:32

Creditreform, europäischer Marktführer für Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsinformationen und Forderungsmanagement, ist ab sofort auchin der Türkei mit einer eigenen Landesgesellschaft vertreten. Damit ist die Unternehmensgruppe inzwischen in 22 Ländern mit Landesgesellschaften aktiv – 21 davon auf dem europäischen Kontinent. Hinzu kommt die 2008 gegründete Landesgesellschaft in China. 

„Die Einbindung der Türkei in das Creditreform Netzwerk erfolgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der immer intensiveren Geschäftskontakte zwischen türkischen und deutschen Unternehmen. So stieg der Abruf von Wirtschaftsinformationen über türkische Unternehmen durch deutsche Partner allein im Jahr 2009 um 35 Prozent“, so Richard Dey, Geschäftsführer beim Verband der Vereine Creditreform e. V. in Neuss.In Ländern, in denen Creditreform nicht mit einer eigenen Gesellschaft präsent ist, arbeitet die Unternehmensgruppe mit führenden nationalen Informationsanbietern zusammen. 

Auch wenn der nationale Markt für Wirtschaftsauskünfte in der Türkei laut Richard Dey erst am Anfang seiner Entwicklung stehe, biete er aufgrund des Aufstiegs des Wirtschaftsstandortes Türkei enormes Potenzial. Dazu Dey: „Die Wirtschaftsauskünfte von Creditreform Türkei basieren auf strukturiert erfassten Daten und ermöglichen die Auskunftslieferung auf Türkisch, Englisch und Deutsch. Zu 1,5 Millionen türkischen Unternehmen wurden bereits Registerdaten erfasst.“ Auf dieser Datengrundlage wächst das erste Online-System in der Türkei, das die Suche und Lieferung von Firmeninformationen über türkische Firmen und in türkischer Sprache ermöglicht. 

„Nach anderthalb Jahren Aufbauphase freuen wir uns auf den offiziellen Markteintritt als Creditreform Landesgesellschaft“, so Mustafa Özkan, Geschäftsführer von Creditreform Türkei in Istanbul.„Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, die Auskünfte über türkische Firmen über eine Schnittstelle online für deutsche und internationale Kunden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden der Online-Verkauf von Wirtschaftsauskünften im Heimatmarkt, die Weiterentwicklung des Inkasso-Bereiches und die Steigerung des Bekanntheitsgrades von Creditreform in der Türkei im Vordergrund stehen.“

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Verband der Vereine Creditreform e.V.
Postfach 10 15 53, 41415 Neuss
Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss
Telefon    0 21 31 / 1 09 - 171
Telefax     0 21 31 / 1 09 - 176
E-Mail      m.bretz@verband.creditreform.de

 

Internet: www.creditreform.de

(Zeichen: 2.267)

Neuss, 16.02.2011

02/12/2011 - 13:29

Der Verband der Vereine Creditreform hat die Insolvenzen in 2010 in Europa analysiert. Den Bericht finden Sie hier.

Nähere Informationen auch unter www.creditreform.de

01/19/2011 - 09:11

Inhaltsangaben Forderungsmanagement "professionell" Ausgabe Februar 2011

  1. Der BGH hat in einer bahnrechenden Entscheidung jetzt festgestellt: Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, die für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten. Lesen Sie, was dies für Gläubiger - im positiven Sinne - bedeutet. 

  2. Nach § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB kann zur Begründung der Mieterhöhung auf ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bezug genommen werden. Der BGH hat die Anforderungen an ein solches Gutachten nun konkretisiert. 

  3. Vermieter sollten es möglichst vermeiden, Mietern einen Vorwand für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen zu geben. Gerade bei Betriebskostenabrechnungen zeigt sich aber regelmäßig ein anderes Bild. Eine aktuelle Entscheidung des BGH gibt hier auf drei wichtigen Feldern Hinweise für die richtige Herangehensweise. 

  4. Ein Leser fragt: Ich habe ein Schreiben an den Schuldner gerichtet und ihn zur Zahlung einer noch offenen Schuld aufgefordert. Sein Anwalt hat dieses Verlangen - kostenpflichtig (4.000 EUR!) zurückgewiesen, da seinem Mandanten, was mir bis dato unbekannt war, Restschuldbefreiung gewährt worden war. Ist die Forderung berechtigt? Darf ich den Schuldner nicht trotz Restschuldbefreiung zur freiwilligen Zahlung auffordern? Lesen Sie die erstaunlichen Antworten.

  5. Kann der Gläubiger mit dem Schuldner für den Fall des Schuldnerverzugs wirksam einen Verzugszinssatz vereinbaren, der den gesetzlichen Zinssatz nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB übersteigt? Wir geben Ihnen die rechtssicheren Antworten auf diese praxisrelevante Frage.

  6. Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist. Dies hat jetzt der BGH klargestellt.

----------------------------------------------------------------

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen 

Telefon:   +49 25 96 92 2-28
Fax:       +49 25 96 92 2-99
Internet:      http://www.iww.de
E-Mail allg.:  info@iww.de

01/13/2011 - 09:10

Mehr Insolvenzen in 2010?

Nach einer Meldung der Rheinzeitung vom 13. Januar 2010 sind bundesweit die Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2010 zwar um 4,4% auf insgesamt 32.800 zurück gegangen, aber es gab regional auch Entwicklungen gegen den Trend.

Im Land Berlin stiegen danach die Unternehmensinsolvenzen um 8,8% und in Rheinland-Pfalz um 2,2% an. Nach der Meldung der Rheinzeitung, die sich auf eine Bürgel Studie stützt, hat sich im Saarland die beste Entwicklung vollzogen: Hier sind die Unternehmensinsolvenzen um 14,1% gesunken.

01/07/2011 - 14:42

3. Forderungs- und Risikomanagement Tage 2011

Termin / Ort:  14.04.2011 Hamburg

Experten rechnen für 2011 zum Teil mit schlechterer Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsengpässen auf Unternehmensseite

Frankfurt/Main, Januar 2011 – Die Zahlungsfähigkeitsprognose für 2011 sieht für einige Wirtschaftsbereiche leider noch nicht wieder so positiv aus. Das Zahlungsverhalten der Kunden verschlechtert sich nach Einschätzung führender Wirtschaftsauskunfteien in einem Aufschwung noch einmal. Aufgrund von Überschreitungen der Zahlungsziele können Liquiditätsengpässe in Firmen auftreten. Auch die Zahlungsausfälle steigen evtl. bei vielen Unternehmen trotz starker Wachstumssignale in einem weiterhin schwierigen Umfeld 2011 nochmals an.

Ein effizientes und kundenorientiertes Forderungs- und Risikomanagement kann diese globalen Trends nicht aufhalten, aber die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen begrenzen und ist somit als fester Bestandteil des Unternehmenscontrollings erfolgsentscheidend. Es trägt dazu bei, mögliche Risiken rechtzeitig zu erkennen, die Auswirkungen einzuschätzen, Forderungsausfälle zu vermeiden und eine positive Unternehmensentwicklung zu ermöglichen.

Der Veranstalter DEUTSCHE KONGRESS reagiert auf diese aktuelle Entwicklung und bietet Unternehmen bereits zum 3. Mal mit den „Forderungs- und Risikomanagement Tagen 2011“ eine optimale Plattform zur Überprüfung Ihres Risiko- und Kreditmanagements. Die Teilnehmer erfahren auf der Veranstaltung mehr über wirksame Lösungen und hören Erfahrungsberichte von bekannten Unternehmen. Der Austausch von Einschätzungen, Trends und bewährten Vorgehensweisen im Rahmen des Networking rundet die Veranstaltung ab.

Zahlreiche Lösungsbeispiele und Erfahrungswerte

Moderiert werden die „Forderungs- und Risikomanagement Tage 2011“ von Dr. Stefan Hirschmann, Leiter des Bereiches Zeitschriften bei der Bank Verlag Medien GmbH in Köln. Er gibt einen Ausblick auf die Herausforderungen für das Forderungsmanagement in 2011 und 2012. Zahlreiche Lösungsanbieter präsentieren ihre Ideen und Erfahrungen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Forderungs- und Risikomanagement. Mit Vorträgen vertreten sind die ABIT GmbH, arvarto infoscore, der Verband der Vereine Creditreform e.V., EOS Deutschland GmbH,  GUARDEAN GmbH, IHD Service GmbH und Intrum Justitia GmbH. Auf der begleitenden Fachausstellung können die Teilnehmer Lösungen und Produkte zum Forderungs- und Risikomanagement näher kennenlernen und testen.

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Termin 249,- Euro. Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie am Ende des Textes.

Weitere Informationen unter www.for-risk.de

Pressekontakt:
A. Müller, Leiterin Marketing
Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH
Geleitsstr. 14, D-60599 Frankfurt / Main

Telefon 069 / 63006 - 668

Aktuelle Presseinformation
Telefax 069 / 63006 - 969
mueller@deutsche-kongress.de

 

Über den Veranstalter

 

DEUTSCHE KONGRESS ist unabhängig und informiert in hochkarätigen Veranstaltungen über Trendthemen. Sie bietet Führungs- und Fachkräften aus Wirtschaft, Industrie, Politik und Forschung Plattformen für Wissenstransfer und Meinungsaustausch.

www.deutsche-kongress.de

01/05/2011 - 17:36

Köln, 22. Dezember 2010. Die Fachleute von TÜV Rheinland haben das Credit Management von EVB BauPunkt erfolgreich zertifiziert. EVB BauPunkt ist ein Zusammenschluss selbstständiger Baumaschinen- und Baugerätehändler in Deutschland, der Schweiz und in Italien. Damit haben inzwischen fast 30 Unternehmen die Zertifizierung von TÜV Rheinland für ihr Kreditmanagement erhalten, weitere rund 20 Unternehmen sind derzeit in der Überprüfung – dem so genannten Vor-Audit. 

TÜV Rheinland hat in einem Auditverfahren Strukturen und Prozesse in der Göppinger Kooperationszentrale von EVB BauPunkt untersucht und bewertet. Das unabhängig „Geprüfte Credit Management“ von TÜV Rheinland zielt darauf ab, eine aktive Kreditrisikopolitik durch klare Kompetenzverteilung und transparente Gestaltung standardisierter Kreditprozesse zu unterstützen sowie verbindliche Spielregeln in der Unternehmenspraxis zu etablieren. „Dadurch lassen sich Forderungsausfälle minimieren und die Liquiditätsreserven sowie die Eigenkapitalquote von Unternehmen erhöhen“, so Horst Döller, Experte von TÜV Rheinland für die Überprüfung des Kreditmanagements von Unternehmen.

Insgesamt werden bei der Auditierung durch TÜV Rheinland rund 120 verschiedene Punkte auf allen Stufen modernen Credit Managements von Unternehmen analysiert – von der Bonitätsprüfung und Kreditlimitierung über die Zahlungsbedingungen und die Rechnungsstellung bis zum Mahnwesen, dem Reklamationsmanagement und der Forderungsbeitreibung. Dabei stehen zudem die Organisation, die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Prozesssteuerung sowie die unterstützenden Systeme auf dem Prüfstand. Das Zertifikat für qualifiziertes Credit Management hat eine Gültigkeit von drei Jahren, wobei eine jährliche Überwachung erfolgt.

 „Die Zertifizierung unseres Credit Managements war eine äußerst erfolgreiche Maßnahme, die uns nachhaltige positive Effekte beschert“, so Gerhard Eberle, Geschäftsführer von EVB BauPunkt. Zum einen gebe es nun klare Richtlinien und Strukturen im Credit Management sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Zum anderen diene die Zertifizierung aber auch der positiven Außenwirkung.

Weitere Informationen zur Zertifizierung von EVB BauPunkt sowie zur Prüfung von Kreditmanagementsystemen durch TÜV Rheinland im Internet unter www.tuv.com in der Prüfzeichendatenbank TUVdotCOM ( ID-Nummer 9105055395 )

TÜV Rheinland ist ein international führender Dienstleistungskonzern. An 490 Standorten in 61 Ländern auf allen Kontinenten arbeiten 13.850 Menschen und erwirtschaften einen Umsatz von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Anspruch und Leitidee des Konzerns ist die nachhaltige Entwicklung von Sicherheit und Qualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TÜV Rheinland sind in ihrer Arbeit von der Überzeugung getragen, dass gesellschaftliche und industrielle Entwicklung ohne technischen Fortschritt nicht möglich ist. Gerade deshalb ist der sichere und verantwortungsvolle Einsatz technischer Innovationen, Produkte und Anlagen entscheidend. TÜV Rheinland ist seit 2006 Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen. TÜV Rheinland hat eine 140 Jahre lange Tradition und seinen Stammsitz in Köln.

_______________________________________________________________

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 02 21/8 06-22 55 

11/27/2010 - 16:45

Aktuelle Presseinformation zur Veranstaltungsreihe Kreditrisiko- und Forderungsmanagement

Veranstaltungsreihe „Kreditrisiko- und Forderungsmanagement“ erfolgreich durchgeführt

Frankfurt am Main, November 2010 – Die Veranstaltungsreihe der Neuen DEUTSCHEN KONGRESS GmbH zum Thema "Kreditrisiko- und Forderungsmanagement" war mit 180 zufriedenen Teilnehmen ein voller Erfolg.

Mit dem Schwerpunkt B2B war die Veranstaltung geprägt von sehr guten Vorträgen der Mitveranstalter. So trat zum ersten Mal die Coface Rating GmbH bei einer Veranstaltung der DEUTSCHEN KONGRESS als Hauptsponsor auf. Als weitere Sponsoren waren zudem Aon Credit International Insurance Broker GmbH, arvato infoscore, GUARDEAN GmbH, IHD Service GmbH, SCHUFA Holding AG und TÜV Rheinland Cert GmbH vor Ort vertreten.

Dr. Oliver Everling, Rating Evidence GmbH, führte durch das Programm der Veranstaltungstage – ohne Redundanzen haben die Vorträge sich für die Teilnehmer aufeinander aufgebaut und somit eine breite Aufmerksamkeit gefunden.

Zertifikatsübergabe durch die TÜV Rheinland Cert GmbH an die an die EVB BauPunkt für zertifizierte Credit Management-Prozesse

Einen Höhepunkt erreichten die Kreditirisiko- und Forderungsmanagement Tage der Neuen DEUTSCHEN KONGRESS GmbH in Stuttgart mit der Zertifikatsübergabe durch die TÜV Rheinland Cert GmbH. Die EVB BauPunkt Einkaufs- und Handelsgemeinschaft GmbH & Co. KG aus Göppingen wurde mit dem Zertifikat „Credit Management Certifikation“ ausgezeichnet. Aus den Händen von Horst Döller, Auditor des TÜV Rheinlands, erhielt Gerhard Eberle, Geschäftsführer der EVB BauPunkt, die begehrte Zertifizierung für die Erfüllung der Anforderungen auf Basis der Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM) des Vereins für Credit Management e.V..

Die DEUTSCHE KONGRESS ist sehr erfreut über den Erfolg der Kreditrisiko- und Forderungsmanagement Tage: „Es zeigt sich, dass eine Veränderung in den Finanzabteilungen und Buchhaltung zu beobachten gibt. Sicherlich begünstigt durch die Entwicklungen der letzten zwei Jahre. Der Finanzleiter kann sich im internationalen Geschäft nicht mehr nur auf seine Banken verlassen, sondern muss auch selbst stärker das Kreditrisiko einschätzen und die Finanzplanung darauf abstimmen. Es zeigt sich, dass hier die DEUTSCHE KONGRESS die richtigen Veranstaltungen zu den Themen Kreditrisikomanagement, Risikomanagement, Forderungs-management und Zahlungsverkehr auflegt und sicherlich in den kommenden Monaten einen breiten Zuspruch auf ihren weiteren Veranstaltungen zu diesen Themen erfahren wird.”, so Bernhard Klier, Geschäftsführer der Neuen DEUTSCHE KONGRESS GmbH.

Augrund der großen Resonanz sind bereits Folgetermine für Oktober und November 2011 geplant.

Pressekontakt:

Claudia Pomillo

Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH

Geleitsstr. 14

60599 Frankfurt / Main

Tel. 069 / 63006 - 670

Fax 069 / 63006 - 969

pomillo@deutsche-kongress.de

 

Über den Veranstalter

DEUTSCHE KONGRESS ist unabhängig und informiert in hochkarätigen Veranstaltungen über Trendthemen. Sie bietet Führungs- und Fachkräften aus Wirtschaft, Industrie, Politik und Forschung Plattformen für Wissenstransfer und Meinungsaustausch.

www.deutsche-kongress.de

10/24/2010 - 13:21

EU-Kommission: Säumige Zahler sollen stärker bestraft werden
Kleine und mittlere Unternehmen sollen schneller zu ihrem Geld kommen, wenn ausstehende Rechnungen nicht bezahlt werden.

Die it-recht kanzlei in München berichtet auf ihre Website über Initiativen der EU, die dafür sorgen sollen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen schneller ihre ausstehenden Forderungen realisieren können.

Die Veröffentlichung wird besonders die Lieferanten interessieren, die viele Aufträge für öffentliche Auftraggeber ausführen und in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht haben, dass gerade diese Auftraggeber sich oft nicht an die vereinbarten Zahlungsfristen halten. Außerdem sollen für Unternehmen und Behörden Zahlungsfristen von einheitlich 30 Tagen gelten.

Die konkreten Inhalte der Richtlinie können Sie hier nachlesen.

08/18/2010 - 15:45

Wie komme ich zu meinem Geld in Dänemark? - Forderungsbeitreibung und die Vollstreckbarkeit deutscher Titel in Dänemark

Sie haben Geschäftsbeziehungen nach Dänemark und Ihr dänischer Kontrahent zahlt nicht? Sie haben wirklich alles versucht - doch bisher leider ohne Erfolg?

Wir sind vertraut mit dieser Problematik und haben die geforderte Expertise um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dieser Artikel ist eine kurze Schilderung von Theorie und Praxis der Beitreibung einer deutschen Forderung in Dänemark! Bei konkreten Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden! www.compass.law

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

06/23/2010 - 11:42

Aus dem von der Transparency International veröffentlichten Korruptionsindex 2009 geht hervor, dass die Fälle von Amts- und Mandatsträgerbestechung auch im Jahr 2009 nicht abgenommen haben. Vielmehr verzeichnet Deutschland sogar einen leichten Korruptionsanstieg Es handelt es sich um einen so genannten Wahrnehmungsindex, bei dem Experten und Manager den bei Beamten und Politikern wahrgenommen Grad an Korruption angeben. Die Erhebung bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Sektor. 

Als 14. von insgesamt 180 evaluierten Ländern gilt Deutschland nach wie vor als wenig korruptionsbelastet. Staaten wie Neuseeland, Singapur oder die skandinavischen Länder weisen allerdings einen deutlich geringeren Korruptionsgrad auf. Sehr korruptionsanfällig hingegen ist der öffentliche Sektor in den politisch unstabilen Ländern wie Irak, Afghanistan und Somalia. In Europa bilden Spanien und Griechenland die Schlusslichter.

06/23/2010 - 11:42

Laut Statistik des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) gab es im deutschen Mittelstand 2009 mehr Unternehmensgründungen als Pleiten.
Nach deren neuesten Schätzungen wurden in Deutschland im vergangenen Jahr 410.000 Existenzgründungen registriert. Gegenüber 2008 ist dies eine Steigerung um 2,7 %. Die Zahl der Liquidationen (Marktaustritte) verringerte sich hingegen im gleichen Zeitraum um 3,6 % auf rund 397.000. Im Jahr 2008 war der Gründungssaldo erstmals seit Mitte der 1970er Jahre negativ ausgefallen.
Die sinkende Zahl der Liquidationen bedeutet trotz Wirtschafts- und Finanzkrise sowie Kreditproblemen eine leichte Entwarnung. Bei Betrachtung der Anzahl von Unternehmensaufgaben infolge von Insolvenz ergibt sich allerdings ein differenziertes Bild: Die Insolvenzen, als Teil der Liquidationen, waren im Jahr 2009 um rund 17 % auf rund 34.300 gestiegen. Die Wirtschaftskrise führte somit verstärkt zu Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und als Folge zu einer Insolvenzanmeldung. 

06/23/2010 - 11:42

Der TÜV Rheinland bietet Unternehmen ab sofort im Internet unter http://www.tuv.com/cm-check die Möglichkeit, ihr Credit Management selbst zu bewerten. Durch die Beantwortung von zwanzig Fragen wird vermittelt, worauf es in diesem Bereich ankommt und wie es um die eigene Lieferantenkreditvergabe steht. Im Anschluss an den Online-Check erfolgen eine Ergebnisbewertung und ein Vergleich mit dem Durchschnitt aller bisherigen Teilnehmer. Der Online-Check ist anonym. Der Fragebogen basiert auf den Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM), die vom Verein für Credit Management (VfCM), mit wissenschaftlicher Begleitung der Fachhochschule Bochum entwickelt wurden. Diese Anforderungen bilden die Grundlage einer neutralen Prüfung und Zertifizierung durch die Experten von TÜV Rheinland.

Der Test kann allerdings keine ausführliche Prüfung ersetzen, die dem Ziel einer Prozessoptimierung im Credit Management dient. Experten des TÜV Rheinland bieten bereits seit 2007 eine neutrale Zertifizierung des Credit Managements in der unternehmerischen Praxis an. Das unabhängig „Geprüfte Credit Management" von TÜV Rheinland zielt darauf ab, eine aktive Kreditrisikopolitik durch klare Kompetenzverteilung und transparente Gestaltung standardisierter Kreditprozesse zu unterstützen sowie verbindliche Spielregeln in der Unternehmenspraxis zu etablieren. Das Zertifikat für qualifiziertes Credit Management hat eine Gültigkeit von drei Jahren, wobei eine jährliche Überwachung erfolgt.

06/23/2010 - 11:41

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: II ZR 147/08) haftet ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen, wenn er trotz Insolvenzreife seines Unternehmens Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung zahlt.
In einem konkreten Fall hat der Insolvenzverwalter nach der Insolvenz das Geld vom Geschäftsführer zurückgefordert.
Als Begründung wurde angegeben, dass die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen bei Insolvenzreife „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar“ ist.

06/23/2010 - 11:40

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 18.11.2009, VIII ZR 347/08) sind vom Leasingnehmer vor Vertragsbeginn gezahlte Kautionen nur dann von den Leasinggebern zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Aus dem Umstand, dass die getroffenen Vereinbarungen zu einer Verzinslichkeit der Kaution keine Regelung enthalten, ist noch nicht zu folgern, dass allein schon deshalb im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu dieser Frage eine Regelung gefunden werden müsste.

06/23/2010 - 11:40

Die Bundesagentur für Arbeit ist für Schadensentstehung wegen Zahlung von Insolvenzgeld beweispflichtig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 13.10.2009, VI ZR 288/08) ergibt sich folgender Tatbestand: 

Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz geratenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.

06/23/2010 - 11:39

Die privaten Kreditversicherer haben sich mit der Bundesregierung auf eine bis Ende 2010 befristete staatliche Ergänzung der Warenkreditversicherung verständigt. 

„Wir hoffen, dass das Modell seine Wirkung entfalten wird und werden die Bundesregierung bei der Umsetzung unterstützen“, sagt Peter Ingenlath, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung des GDV. „Die Kreditversicherer benötigen keinen „Rettungsschirm“, wie ihn die Bundesregierung etwa für notleidende Kreditinstitute oder im Rahmen des Konjunkturpaketes II geschaffen hatte“, ergänzt Ingenlath. „Im Hinblick auf die Solvabilität, die Liquidität und den Rückversicherungsschutz bestehen für die Kreditversicherer keine Probleme. Es geht allein um Unterstützungsmaßnahmen für die versicherungsnehmende Wirtschaft und deren Kunden“, unterstreicht Ingenlath. 

Der Bund trägt im Rahmen dieses Top-Up-Modells einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den die Kreditversicherer nicht mehr übernehmen, weil sie sich zwar nicht vollständig aus dem entsprechenden Risiko zurückziehen, aber im Hinblick auf die schwierige Bonität eines Abnehmers ihre Limite absenken müssen oder beantragte Limite nur teilweise einräumen können. Die Top-Up-Limite gelten nur für Forderungen von Lieferanten gegenüber Abnehmern mit Hauptsitz in Deutschland. Das Programm läuft bis zum 31.12.2010. Die Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein Gewährleistungsvolumen von 7,5 Milliarden Euro aus dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung. 

Das Modell sieht vor, dass die staatliche Zusatzdeckung für das einzelne Risiko maximal so hoch sein wird wie der Versicherungsschutz des Kreditversicherers. 

Deckt der Kreditversicherer 40 Prozent des Risikos, kann der Staat also weitere 40 Prozent ergänzen. Deckt der Kreditversicherer 70 Prozent, kann der Staat mit weiteren 30 Prozent auf 100 Prozent aufstocken. Auch wenn die Prämien aufgrund der unterschiedlichen Systematik schwer vergleichbar sind, liegt der von der Regierung festgelegte Prämiensatz von 2,88 Prozent per annum der gewährten Top-Up-Deckung deutlich über dem normalerweise üblichen Prämienniveau der privaten Kreditversicherer. Das ist den Besonderheiten dieser Deckungsform, einer Einzelrisikoabsicherung mit erhöhtem Ausfallrisiko, geschuldet. 

Die Kreditversicherer wickeln das Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen Zugang zu ermöglichen. 

06/23/2010 - 11:39

Die Grupo Catalana Occidente und die INOC, S.A. haben die Anteile der Swiss Re, der Deutschen Bank und von Sal Oppenheim an der Atradius N.V., zusammen ein Anteil von 35,8 %, zum Preis von ca. 534 Mio. € erworben. Mit der Übernahme dieser Anteile sei die 2003 begonnene Übernahme der Atradius Gruppe abgeschlossen. Mit einem Aktienanteil von 74,09 % wird die Grupo Catalana Occidente zukünftig 90,89 % der stimmberechtigten Anteile an der Atradius N.V. kontrollieren. Die Übernahme der Anteile steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. 

06/23/2010 - 11:38

Dir Zunahme der Unternehmensinsolvenzen 2009 verursachte beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein Schadensvolumen von über vier Milliarden Euro. Bereits bis Ende Juni 2009 musste der PSVaG für 463 insolvente Unternehmen die Betriebsrenten übernehmen. Zur Gegenfinanzierung legte der PSVaG den Beitragssatz seiner Mitgliedsunternehmen für 2009 auf 14,2 Promille fest. Um die Liquidität der Mitglieder nicht überzustrapazieren, wird der Beitragssatz aber auf vier Jahre verteilt. Die hohen Beitragssätze haben eine Diskussion über eine Reform des PSVaG-Beitragssystems ausgelöst.

06/23/2010 - 11:38

Ursprünglich sollte der im Herbst 2008 wegen der Finanzkrise geänderte insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung nur bis Ende 2010 gelten. Diese Regelung wurde mit dem im September 2009 verabschiedeten Gesetz nun um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert.

Demzufolge muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn mittelfristig die laufenden Zahlungen voraussichtlich geleistet werden können. Entscheidend ist mithin, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt. Konkret bedeutet dies z. B., dass ein Betrieb bei einem Zuschlag für einen Großauftrag seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleisten kann.

06/23/2010 - 11:37

Im Vergleich zu 2008 ist die Anzahl der Privatinsolvenzen in Europa deutlich gestiegen. Nach Recherchen von Creditreform wurden mit insgesamt 361.000 zahlungsunfähigen Verbrauchern europaweit in 2009 12,4 % mehr Fälle registriert als im Jahr davor (321.100). Ursache ist vor allem die Entwicklung in Frankreich (plus 27,8 %; 42.650 Fälle) und Großbritannien (plus 23,3 %; 156.850 Fälle). In Großbritannien hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen seit 2005 fast verdoppelt. Mit 127.500 Betroffenen wurde der Vorjahreswert (126.330) in Deutschland nur leicht übertroffen (plus 0,9 %) Ähnliches gilt für Österreich (10.350, plus 7,5 %). In drei Ländern – Niederlande (minus 6,0 %), Schweiz (minus 5,3 %) und Schweden (minus 2,0 %) – verringerte sich dagegen die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren. 

Als Folge der steigenden Arbeitslosigkeit werden in Deutschland im Jahr 2010 weiter mehr Privatinsolvenzen erwartet. Möglicherweise werden bis zu 138.000 Privatpersonen laut Experten zum Insolvenzgericht gehen, um sich von ihren Schulden zu entlasten. Rund acht Prozent der deutschen Haushalte sind nach Angaben des verbraucherorientierten Instituts für Finanzdienstleistungen überschuldet. Das sind nahezu 3,3 Millionen, die insgesamt rund 120 Millionen Euro Schulden angehäuft haben – der 33.338 Euro je Haushalt

06/23/2010 - 11:36

Die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen hat sich im Januar 2010 laut einer Studie des Informationsdienstleisters D&B weiter verbessert. Der im Auftrag der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX erstellte D&B-Zahlungsindex stieg zum Jahresbeginn zum siebten Mal in Folge. Er stieg im Januar auf 80,24 (November: 79,92) Punkte. Höher stand der Indikator zuletzt Anfang 2008. Der Index besagt, dass im Dezember knapp 80 % der Unternehmen ihre Rechnungen pünktlich bezahlten. Der Index gibt die positive Stimmung in den Unternehmen wider und deutet auf einen leichten Aufschwung in Deutschland hin.

Seit dem Tiefpunkt des Zahlungsindex im Mai hat sich nach der Studie die Lage deutlich verbessert. Von den rund 4,5 Millionen deutschen Unternehmen zahlen seitdem 90.000 Unternehmen mehr die Rechnungen vereinbarungsgemäß.

Die durchschnittliche Verzugszeit lag im Januar wie im Vormonat bei 9,39 Tagen. Dieser Wert hat sich seit Mai kaum verbessert und ist nach wie vor schlechter als vor der Krise.

06/23/2010 - 11:36

Bei den in 2009 angemeldeten Insolvenzen stehen pro Insolvenzfall durchschnittlich Forderungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro aus.
2008 sind laut Creditreform die zahlungsunfähigen Unternehmen mit offenen Forderungen von durchschnittlich 710.000 zum Insolvenzgericht gegangen. 

06/23/2010 - 11:35

2009 war in Westeuropa ein Rekord-Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um rd. 25 % zu verzeichnen. In Mittel- und Osteuropa betrug die Zunahme sogar fast 60 %. Auch in 2010 ist mit mehr Insolvenzen zu rechnen. Der Kreditversicherer Euler Hermes (in Österreich durch die Prisma Kreditversicherung vertreten) hat in diesem Zusammenhang Insolvenzprognosen für 24 europäische Länder sowie die USA, Kanada, Japan und China erstellt.

Wesentliche Ursache für den dramatischen Anstieg der Insolvenzen im vergangenen Jahr waren vorrangig Umsatzeinbrüche durch die krisenhafte Konjunkturentwicklung. 

In diesem Jahr wird die schleppende wirtschaftliche Erholung nicht zum Ausgleich der finanziellen Einbußen ausreichen. Viele Unternehmen haben ihre Liquiditätsreserven im letzten Jahr voll ausgeschöpft, sodass sie nicht viel Spielraum haben. 

In den wichtigsten Exportmärkten Deutschland und Italien stieg 2009 laut Euler Hermes und des KSV1870 (Wien) die Zahl der Insolvenzen um 15,4 % bzw. 37 %. Hiermit liegen beide Länder noch im Mittelfeld. Spanien war 2009 der traurige Spitzenreiter mit einem Zuwachs von 111 % im Vergleich zum vorangegangenen Jahr. Österreich weist die geringste Insolvenzzunahme in Europa auf (+ 9,3 %). 

Die gesamte Statistik steht unter www.prisma-kredit.com zum Download bereit.

06/23/2010 - 11:34

Das Zahlungsausfallrisiko im europäischen E-Commerce ist in 2009 auf ein Sieben-Jahres-Tief gesunken. Die Chargeback-Quote – der Anteil zurückgebuchter Kreditkarten-Transaktionen nach Widerspruch des Karteninhabers – beträgt nur noch 0,26 %. Im vorhergehenden Jahr lag der Wert noch bei 0,34 %. Damit ist ein Rekordtief erreicht, seitdem der jährliche E-Commerce-Report auf Basis von Kaufvorgängen, die über die Plattform der Deutschen Card Services abgewickelt wurden, erstmals 2002 erschienen ist. Dieses Ergebnis publiziert die aktuelle Ausgabe der Studie der Deutsche-Bank-Tochter. Im Vergleich zu anderen Analysen basieren die Resultate zu den „Trends im Kauf- und Zahlverhalten des E-Commerce" auf der Auswertung realer Kaufvorgänge und nicht auf Umfragen. Datengrundlage bildet die Auswahl von rund 30 Millionen Kaufvorgängen.

06/23/2010 - 11:33

Jeder Deutsche ist mit 18.500,- € verschuldet Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam bis Ende 2008 mehr als 1,5 Billionen € langfristige Schulden angehäuft. Damit trägt jeder Bundesbürger rund 4.500,- € mehr Schulden als vor zehn Jahren. Das geht aus dem Schuldenatlas Deutschland der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hervor. Demnach trägt jeder Deutsche eine Schuldenlast von 18.500,-€, wenn man die so genannten Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte gleichmäßig auf alle Einwohner verteilt. 

Eine interaktive Grafik steht im Internet unter www.schuldenatlas.de zur Verfügung.

06/23/2010 - 11:33

Ab 1. April können Verbraucher kostenlos ihre bei Auskunfteien gespeicherten Daten einsehen. Ursache ist eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Üblich waren bisher Gebühren für die Selbstauskunft.

Nach Information der Schufa können Verbraucher ihre Selbstauskunft künftig einmal jährlich kostenlos anfordern. Dies ist schriftlich mit einem Formular, telefonisch über eine Hotline oder auf der Schufa-Website möglich. Ergänzend steht den Verbrauchern ein kostenpflichtiges Serviceangebot im Internet zur Verfügung. Hierzu gehören Zusatzleistungen wie ein Benachrichtigungsservice per E-Mail oder SMS.

Datenschützer und Verbraucherschützer geben die Empfehlung, von der Selbstauskunft Gebrauch zu machen. Manchmal bestehen bei den Auskunfteien fehlerhafte Angaben, die möglicherweise zu einer schlechten Beurteilung innerhalb eines Scoring-Verfahrens führen können.

06/23/2010 - 11:30

Dem aktuellen Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen iff liegen mehr als 12.000 Haushalte zugrunde, bei denen die Schuldnerberatung in den Jahren 2004 bis 2009 begann. Der Report liefert wichtige Erkenntnisse über typische Überschuldungsverläufe. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung sind u.a.:

  • Der gesamte Überschuldungsprozess vom ersten Auftreten eines Überschuldungsmerkmals bis zum Abschluss nach Restschuldbefreiung und Löschung der Eintragungen bei den Auskunfteien dauert durchschnittlich 13 Jahre.
  • Jeder zehnte Ratsuchende in Schuldnerberatungsstellen ist selbstständig mit durchschnittlich 89.998 Euro Schulden.
  • Arbeitslosigkeit ist häufigster Überschuldungsgrund. 
  • Die durchschnittliche Schuldenhöhe beträgt 33.338 Euro und verteilt sich auf 18 Forderungen. Wichtigste Gläubiger sind die Banken und die öffentliche Hand.
  • In einem Drittel der überschuldeten Haushalte leben minderjährige Kinder, 1,5-mal so viel wie im deutschen Durchschnittshaushalt.

Der iff-Überschuldungsreport 2009 kann vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg angefordert werden oder steht unter www.iff-hamburg.de zum Downloaden zur Verfügung.

06/23/2010 - 11:29

Nach Ansicht der Bundesbank eignet sich zur Analyse der Ertragslage deutscher Unternehmen die Eigenkapitalrendite oft weniger als die Umsatzrendite. Besonders bei kleineren Firmen ergeben sich oft extrem hohe Eigenkapitalrenditen, die aber nicht die tatsächliche Ertragslage anzeigten. Die Eigenkapitalrendite variiert mit der Firmengröße und ist auch abhängig von der Rechtsform sowie bilanzpolitischen Wahlrechten. 

Die Umsatzrendite dagegen ist eindeutiger. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis von Vorsteuergewinn zu Umsatz, während sich die Eigenkapitalrendite aus der Relation von Vorsteuerergebnis zum bilanziellen Eigenkapital ergibt. 

Nach Ansicht der Bundesbank haben die hohen Eigenkapitalrenditen bei kleineren Firmen wenig Aussagekraft. Vergleiche von Eigenkapitalrenditen seien allenfalls bei Kapitalgesellschaften sinnvoll. 

Als Beispiel wird angeführt, dass im Einzelhandel Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr 2007 auf Eigenkapitalrenditen von knapp 130 % gekommen seien. Manche Firmen mit einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro hätten eine Quote von mehr als 40 % erreicht. 

06/23/2010 - 11:28

Das Payments Council, eine gemeinsame Institution der britischen Banken, hat die schrittweise Abschaffung des Schecks, eines über 300 Jahre alten Zahlungsmittels, beschlossen. Grund: Schecks würden ohnehin immer weniger genutzt und seien darüber hinaus teuer. Jeder Zahlungsvorgang per Scheck koste eine Bank bis zu ein Pfund (1,12 €).

Problem ist, dass die Engländer immer noch gern selbst den Milchmann oder die Stromrechnung per Scheck bezahlen. Vier Millionen Schecks wechseln täglich in Großbritannien den Besitzer. Viele scheuen Onlinebanking, Kreditkarten und Überweisungen. Während in Deutschland nur noch 0,4 % des Zahlungsverkehrs mit Schecks getätigt wird, sind es in Großbritannien noch 9,2 %.

06/23/2010 - 11:28

Künftig können deutsche Unternehmen im EU-Ausland entstandene Umsatzsteuerbeträge online zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Erstattungsanträge werden dann an das jeweilige Mitgliedsland weitergeleitet, in dem die Aufwendungen getätigt wurden. Dies gehört zu den Änderungen, die ab Januar 2010 mit Inkrafttreten eines Maßnahmenpaketes zur Mehrwertsteuer EU-weit gelten. 

Bisher mussten die Anträge bei der im jeweiligen EU-Ausland zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Zudem galt eine Frist bis Ende Juni des Folgejahres. Danach war eine Erstattung nicht mehr möglich. Künftig prüft das BZSt anhand der Umsatzsteueridentifikationsnummer, ob der deutsche Antragsteller als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und teilt dies dem Ansässigkeitsstaat verbindlich mit. Dieser prüft nur noch, ob der Vorsteuerabzug nach nationalem Recht möglich ist.

06/23/2010 - 11:27

Der vierte „Kongress Länderrisiken – Perspektiven für die deutsche Außenwirtschaft“ fokussiert die globalen Spielräume unternehmerischen Handelns. Richtungsweisende Keynotes, kontroverse Panels und praxisorientierte Workshops beleuchten die aktuellen Regeln der Finanzierung des Welthandels und des Klimaschutzes, blicken auf Technologien und Märkte, die das weitere weltweite Wachstum vorantreiben und fragen nach den bestimmenden Akteuren der nächsten Globalisierungsphase. 

Termin: 29. April 2010 in der Mainzer Rheingoldhalle.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten: www.laenderrisiken.de

06/22/2010 - 23:00

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Version der Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien angekündigt. Auf ihrer Basis sollen jährlich Garantien im Wert von mehreren Milliarden Euro herausgegeben werden. Diese dienen der Zahlungs- und Leistungssicherung bei unterschiedlichen internationalen und nationalen Verträgen und Transaktionen.

Das Executive Board als oberstes Gremium der ICC nahm auf seinem Treffen in Neu Delhi die überarbeiteten Richtlinien an, die weltweit auch als Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) bekannt sind. Sie waren letztmalig 1992 angepasst worden waren. Die neuen Richtlinien treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

06/04/2010 - 11:44

Der Deutsche Bundesanzeiger veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 31.12.2009 (Nr. 138) gem. § 247 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, dass die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz für das erste Halbjahr 2010 weiterhin bei 0,12 % belassen hat. Zum 01.07.2009 war dieser von 1,62 % auf die jetzigen 0,12 % gesenkt worden. Die nächste mögliche Anpassung kann erst wieder zum 01.07.2010 erfolgen. Der Basiszins ist u.a. für die Ermittlung der Verzugszinsen im Forderungsmanagement von Bedeutung.

06/03/2010 - 11:43

Bei gefälschten Überweisungen können Bankkunden ihr Institut in Haftung nehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil entschieden (Az.: 2 U 116/09). Die Richter verurteilten ein Kreditinstitut dazu, einer Kundin 40.000 Euro gutzuschreiben. Diese Summe war aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags abgebucht worden. Die Überweisung war durch einen handschriftlichen Überweisungsauftrag ausgelöst worden – mit einer Unterschrift, die man bei der Bank für die der Kundin hielt. Diese hatte den Betrug zunächst nicht bemerkt. Sie hatte eine handschriftliche Überweisung beauftragt, die jedoch von Unbekannten aus dem Briefkasten ihrer Bankfiliale gefischt wurden. Die Täter füllten nun ihrerseits eine Überweisung über den gleichen Betrag aus und fälschten dabei die Unterschrift der Kundin. Noch ehe diese den Betrug bemerkte, hatten die Täter das Zielkonto aufgelöst.

Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Kundin auf Schadenersatz abgewiesen. In der Berufung bekam sie nun durch das OLG Koblenz Recht. Es entschied, dass das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages nach der gesetzlichen Regelung das Kreditinstitut zu tragen hat.

06/02/2010 - 11:43

Im Rahmen seines „Global Collections Review” befragte Atradius, ein führender Anbieter von Forderungsmanagement- und Inkassolösungen, mehr als 3.500 Unternehmen aus 20 Ländern zu ihren Anforderungen an Inkassodienstleister im „Business-to-Business”-Bereich. Die Studie gibt Aufschluss darüber, wie sich die Wirtschaftskrise auf die Beauftragung externer Anbieter ausgewirkt hat, nach welchen Kriterien Unternehmen einen Inkassopartner auswählen und welche Faktoren sie davon abhalten, ihre Außenstände eintreiben zu lassen. 

Die Umfrage ergab, dass viele Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise häufiger Inkassodienstleistungen in Anspruch nehmen, um ihren Cashflow und ihre Liquidität zu verbessern. In Belgien (44 %) und den Niederlanden (43 %) ist der Anteil der Unternehmen, die vermehrt auf externe Partner setzen, am höchsten. Unter den acht Kriterien für die Auswahl eines Inkassodienstleisters rangierte in allen Ländern die Erfolgsquote an erster Stelle, gefolgt vom Preis, der globalen Kompetenz, dem lokalen Know-how und dem schnellen Zugriff auf aktuelle Informationen.

Trotz der erwarteten Übereinstimmungen unter den Befragten ließ die Umfrage viele geografische und kulturelle Unterschiede erkennen, die im regionalen Service zu berücksichtigen sind. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Die Befragten bewerten die Wichtigkeit der Beziehung zum Schuldner bei der Auswahl des Inkassobüros höchst unterschiedlich. 47 % der deutschen Umfrageteilnehmer halten die Beziehung für unwichtig, während 53 % der französischen Unternehmen diese als sehr wichtig einstufen. Zusätzliche Dienstleistungen des Inkassoanbieters galten insgesamt als das am wenigsten wichtige Kriterium für die Auswahl eines Inkassoanbieters. 

06/01/2009 - 23:00

Das bisherige schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier wird zum 1. Juli 2009 durch die elektronische Anmeldung ersetzt. In Deutschland geschieht dies im Rahmen des elektronischen Zollsystems ATLAS. Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden. Daraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Änderungen. Das liegt unter anderem daran, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die vereinfachten Ausfuhrverfahren aus. Über nähere Details können die zuständigen IHKs informieren.

06/01/2009 - 23:00

Durch neue Verordnungen wurde im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ein einheitliches gerichtliches Verfahren geschaffen, das sprachliche Barrieren und Unsicherheit über die fremde Rechtsordnung deutlich mindert. Der Schutz des Antragsgegners wurde durch das einmalige Widerspruchsrecht und die Tatsache, dass der Zahlungsbefehl von einem ortsansässigen Gericht ausgestellt wird, berücksichtigt.
Alle Texte der EG-Verordnungen zum Europäischen Mahnverfahren und zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind über das Portal „EUR-Lex“ kostenfrei abrufbar. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.
 

06/01/2009 - 23:00

Eine aktuelle Studie, für die die internationale Unternehmensberatung PRTM Management Consultants 80 weltweit operierende Unternehmen (davon 48 aus Deutschland) der Branchen Automobil- und Maschinenbau, Elektronik, Chemie und Konsumgüter befragt hat, zeigt die Maßnahmen der Unternehmen auf, mit der Wirtschaftskrise fertig zu werden. Dazu gehören: Produktionsflexibilität vergrößern (z.B. durch Insourcing), Verbesserung der Liquidität, Reduzierung von Ausfallrisiken bei Lieferanten und Kompensieren von Umsatzrückgängen durch zusätzliche produktbezogene Dienstleistungen. Die Studie mit dem Titel „Flexibility in Times of Crisis" (Flexibilität in Krisenzeiten) kann kostenlos bei PRTM (www.prtm.com) angefordert werden.
Branchenübergreifend überragende Bedeutung gewinnt das Liquiditätsmanagement. Bestandsreduzierung ist dabei für zwei von drei Befragten (74%) am wichtigsten, gefolgt von aktivem Forderungsmanagement (40%) sowie der Verbesserung der Verbindlichkeiten (40%).
75% der Befragten haben Unterstützungsmaßnahmen für notleidende Lieferanten unternommen. Knapp die Hälfte (45%) gibt an, strategisch wichtigen Lieferanten finanziell geholfen zu haben.
 

06/01/2009 - 23:00

Die sog. EG Small Claims Verordnung oder auch europäisches Bagatellverfahren (EG Nr. 861/2007) ist ab dem 01.01.2009 gültig. Sie bewirkt Zivilverfahren, die vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung finden.
Für die Einleitung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Forderungen bis maximal 2.000,- €
  • Wie das Europäische Mahnverfahren gilt die Verordnung nur für grenzüberschreitende Fälle.
  • Der Kläger leitet das Verfahren durch ein Standardformblatt ein.

Wenn das Gericht die Klage zulässig findet, wird sie dem Beklagten zugestellt. Dieser kann über ein Standardformblatt innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Das Gericht muss bei fristgerechtem Eingang der Formulare innerhalb 30 Tagen eine Entscheidung erlassen.
Urteile sind sofort und in allen Mitgliedsstaaten, außer Dänemark, vollstreckbar. Die nationale Anerkennung ist unnötig. Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln richtet sich nach dem nationalen Verfahrensrecht des angerufenen Gerichts. Verfahren werden schriftlich in der Landessprache geführt. Mündliche Verhandlungen finden nur statt, wenn das Gericht sie für nötig hält. Die Verfahrenskosten trägt die unterlegene Partei. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist entbehrlich.
 

06/01/2009 - 23:00

Die nordrhein-westfälische Justiz bietet mit der interaktiven Internetadresse www.gerichtsvollzieher.nrw.de eine Suchmöglichkeit nach Gerichtsvollziehern von rund 30 Amtsgerichten. Darüber hinaus stehen Schuldnern und Gläubigern auch weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Vollstreckungswesen zur Verfügung. Außerdem werden hier sowohl von Schuldnern als auch von Gläubigern häufig gestellte Fragen beantwortet.
 

06/01/2009 - 23:00

Ein Kreditinstitut muss bekanntlich potenzielle Kreditnehmer mit einem Rating bewerten. Ein Selbstcheck soll helfen, die Rating-Note zu ermitteln und gleichzeitig auch die Schwächen im eigenen Unternehmen in Erfahrung zu bringen. Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen stellen dazu das Programm „IHK-Win-Rating" auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Der Onlinecheck bewertet Aussagen zu:


  • Bankbeziehung und Nachfolge
  • Planung und Steuerung
  • Management
  • Markt und Produkt
  • Wertschöpfungskette


Mit einem Punktesystem ermittelt das Programm eine Rating-Note und erstellt einen Bericht. Gleichzeitig erfolgt eine Schwächen-Analyse mit Handlungsempfehlungen. Das Programm IHK-Win-Rating ist in Anlehnung an die neuen Rating-Verfahren der Kreditinstitute konzipiert. Es erfasst die qualitativen Ratingfaktoren (soft facts), die die Bewertung meist gleichgewichtig mit den quantitativen Ratingverfahren (Bilanzzahlen = hard facts) bestimmen. Auch die Bilanzergebnisse werden in pauschalierter Form berücksichtigt. Die Benutzerdaten werden anonymisiert. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.
 

06/01/2009 - 23:00

Der erhebliche Konjunktureinbruch zeigt sich nun auch in der Insolvenzentwicklung. In Deutschland stiegen im gewerblichen Bereich im 1. Quartal die Firmenzusammenbrüche um 7,9% auf 7712. Allein im März stieg die Zahl der Firmenpleiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 31 % auf 2.874.
Damit hat sich die Entwicklung im Laufe der ersten drei Monate deutlich beschleunigt. Auch immer mehr Verbraucher sind nicht mehr zahlungsfähig. Zwar sank die Zahl der Verbraucherpleiten im ersten Quartal um etwa 2,4 % auf 24.106 Fälle. Im März verzeichneten die Amtsgerichte aber einen Anstieg um 15,2 %.
Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger für das erste Quartal bezifferten die Amtsgerichte auf 9,7 Milliarden Euro gegenüber 7,3 Milliarden Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Insolvenzentwicklung des 1.Quartals 2009 verlief in den einzelnen Wirtschaftszweigen wie folgt:
Verarbeitendes Gewerbe: +16,1%
Baugewerbe: –5,0%
Handel: + 9,2%
Verkehrsgewerbe: +28,9%
Gastgewerbe: + 6,7%
 

06/01/2009 - 23:00

Der extreme Konjunktureinbruch in Deutschland zeigt erste Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten in der Wirtschaft. Rechnungen werden schleppender bezahlt, Leistungserbringer blieben häufiger als in der Vergangenheit auf offenen Forderungen sitzen, berichtet auch die Auskunftei Creditreform aufgrund ihrer neuen Umfrage unter rund 4.000 mittelständischen Firmen.
Ein dramatischer Einbruch der Zahlungsmoral ist nach deren Meinung bislang allerdings ausgeblieben. Der Creditreform ZaC-Index (ZaCX), der das Zahlungsverhalten in Deutschland anhand regelmäßiger Befragungen und dem Zahlungserfahrungspool von Creditreform in einem Indikator zusammenfasst, ist im Frühjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um drei Zähler gefallen und notiert nunmehr bei 63,3 von 100 möglichen Punkten. Höhere Werte zeigen bei dem Index ein besseres Zahlungsverhalten an.
Die befragten Unternehmen beurteilen das Zahlungsverhalten ihrer Kunden merklich schlechter als im Vorjahr. 38,7% der mittelständischen Unternehmen bewerten demnach die Zahlungsweise ihrer Auftraggeber mit den Noten "sehr gut" oder "gut" (Vorjahr: 45,9%). Allerdings sind nur 6,4% mit der Kundenzahlungsmoral überhaupt nicht zufrieden gewesen.
Die Mehrzahl der Auftraggeber hält sich an die angegebenen Zahlungsfristen. Zuletzt haben laut Creditreform 72,4% (Vorjahr: 78,1%) der befragten Unternehmen angegeben, dass Rechnungen zumeist innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
Jedes siebte Unternehmen (14,3%) musste der Umfrage zufolge Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von mehr als 1% des Jahresumsatzes als Verlust ausbuchen (Frühjahr 2008: 13,0%). Knapp die Hälfte der mittelständischen Unternehmen (45,6%) blieb dagegen ohne uneinbringliche Außenstände (Frühjahr 2008: 47,2%). Im Durchschnitt gingen 0,6% der Forderungen verloren.
 

06/01/2009 - 23:00

Mit der neuen Police „Modula Kompakt“ schützt Atradius – weltweit zweitgrößter Kreditversicherer – kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen vor Zahlungsausfällen oder -verzögerungen. Neben dem bisherigen Versicherungsumfang bietet „Modula Kompakt“ seinen Kunden zusätzliche Möglichkeiten. So können sie die Höchstdeckung auf das 40-fache der Jahresnettoprämie erhöhen und die Police mit einer Rechtsschutzversicherung für bestrittene Forderungen kombinieren.
Das Angebot ist besonders aktuell, da Unternehmen im mittelständischen Bereich oftmals eine geringe Eigenkapitalausstattung besitzen. Viele Firmeninsolvenzen können hier mit einer besseren Forderungsabsicherung vermieden werden. Leider sind es nur weniger als ein Drittel der Unternehmen, die sich gegen Zahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden absichern.
Die Police „Modula Kompakt“ ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 10 Millionen Euro zugeschnitten und kostet ab 1.200,- € pro Jahr. Der Versicherungsvertrag läuft jeweils über ein Jahr und sichert auch Forderungen gegenüber Privatpersonen ab. Der Versicherungsschutz greift auch schon bei Zahlungsverzug von mindestens fünf Monaten. In beiden Fällen zahlt Atradius 90 % der ausgefallenen Netto-Forderung. Zusätzlicher Vorteil in Zeiten knapper Kredite: Die Versicherungsansprüche können an die Hausbank abgetreten werden und damit die Verhandlungsposition stärken
Neu angeboten wird von Atradius auch die Forderungsausfallversicherung „Modula Start“ für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro.
 

06/01/2009 - 23:00

Bei Ablehnung des Antrags eines einzelnen Insolvenzgläubigers auf Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht, ist dieser – nach einem Urteil des BGH 05.02.2009, IX ZB 187/08 – auch dann nicht beschwerdeberechtigt, wenn er die Prüfung und Durchsetzung eines auf Ersatz eines Gesamtschadens gerichteten Anspruchs erreichen will. Im Hinblick auf die eigene Befriedigung des Gläubigers, besagt das Gesetz, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens abzuwarten, es sei denn es gelingt ihm, eine Mehrheit in der Gläubigerversammlung zu erreichen. Der Volltext ist auf der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar.
 

06/01/2009 - 23:00

Der kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes sieht die Einrichtung eines so genannten Pfändungsschutzkontos (P-Konto) vor. Damit sind für Gläubiger die Möglichkeiten, auf das Schuldnerkonto zuzugreifen, künftig eingeschränkt.
Auf diesem Konto wird dem Besitzer auf Antrag ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro je Monat gewährt. Dieser Pfändungsfreibetrag entspricht der geltenden Rechtslage. Bisher war es dem Schuldner nach erfolgter Kontopfändung erst nach Erlangen eines Titels beim zuständigen Vollstreckungsgericht möglich, den Pfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner musste allerdings durch verspätete Zahlungen entstandene Mehrkosten, die aufgrund der vollständigen Kontosperre nicht fristgerecht geleistet werden konnten, selbst tragen.
Beim P-Konto handelt es sich allerdings nicht um ein neuartiges Konto. Kontoinhaber haben die Möglichkeit, bei bestehenden Guthaben bereits bestehende Girokonten als P-Konten zu führen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Neuerrichtung eines Kontos als P-Konto besteht nicht.
Die Regelung, der jetzt noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, gilt uneingeschränkt auch für Selbstständige und wird voraussichtlich aber erst im Jahr 2010 in Kraft treten.
 

06/01/2009 - 23:00

Laut BGH-Urteil (BGH 08.01.2009, IX ZB 167/08) können auch unvollständige Angaben des Schuldners im Insolvenzverfahren, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen. Die Aufhebung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben setzt allerdings voraus, dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.
 

06/01/2009 - 23:00

Bislang wissen viele Beauskunftete nicht, was mit ihren Daten geschieht. Das soll sich nun ändern: Der Bundestag hat nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der Informationsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien und deren Geschäftspartnern erweitert. So müssen Auskunfteien Betroffenen auf Verlangen eine Selbstauskunft erteilen. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, fehlerhafte Daten zu korrigieren und Missverständnisse aufzuklären. Sie können damit ihre Interessen leichter gegenüber Unternehmen vertreten.
 

06/01/2009 - 23:00

Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) mussten im ersten Quartal 2009 von den in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften, die sich von ihren Engagements trennten, rund 40 % ihrer einstigen Investments allein in Folge von Insolvenzen der Zielunternehmen abschreiben. Von 181 abgestoßenen Firmen im In- und Ausland waren fast 60 insolvent. Die Investoren mussten deshalb von184 Mio. Euro, die in die Unternehmen investiert worden waren, knapp 74 Mio. Euro abschreiben. In den vergangenen zwei Jahren hatten die durch Insolvenzen verursachten Totalverluste noch im einstelligen Prozentbereich gelegen.
Private-Equity-Investoren steigen daher wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise kaum noch bei Unternehmen ein. Das Investitionsvolumen erreichte im ersten Quartal 2009 nur noch 301 Mio. Euro, verteilt auf 303 finanzierte Unternehmen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 1,5 Mrd. Euro gewesen.
Laut BVK spielt sich vor allem bei den größtenteils fremdfinanzierten Mehrheitsübernahmen kaum noch etwas ab. Ein Grund ist auch die fehlende Bereitschaft der Banken, Fremdkapital bereitzustellen.
 

06/01/2009 - 23:00

Bei den bargeldlosen Zahlungsmitteln nutzen die Deutschen – nach einem Bericht des Bankenverbandes – bevorzugt Überweisungen und Lastschriften.
Fast die Hälfte erfolgt per Überweisung oder Lastschrift. Demnach machen Überweisungen mit 46 und Lastschriften mit 45 % den Großteil der bargeldlosen Zahlungsvorgänge aus.
Bei den Kartenzahlungen bevorzugten die Deutschen erstmals die Giro-Card (vormals EC-Karte) vor einer Kreditkarte: 6 % der bargeldlosen Transaktionen würden mit Electronic Cash abgewickelt. Kreditkarten sind dagegen mit 3 % deutschlandweit relativ selten im Einsatz. Die ehemals beliebte Zahlungsart mit Schecks ist nahezu bedeutungslos geworden: Nur noch ca. 1 % der Deutschen nutzen diese Zahlungsform.
 

06/01/2009 - 23:00

Eine Banküberweisung zwischen Unternehmen muss zur Fristwahrung, um vertraglich fixierte Folgen zu vermeiden, pünktlich beim Empfänger ankommen. Wenn dies nicht innerhalb der Verzugsfrist erfolgt, sind Verzugszinsen fällig.
Dieser Sachverhalt folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az.: C-306/06). Das Gericht berief sich auf eine diesbezügliche EU-Richtlinie.
Bisher beurteilten deutsche Gerichte die Frage des Datums beim Geldeingang anders. Bezug nehmend auf das Bürgerliche Gesetzbuch hatte es nach deutscher Rechtsprechung ausgereicht, wenn der Schuldner eine Überweisung rechtzeitig vor Verzugsdatum in Auftrag gibt.
Anders wird die Situation für Privatpersonen gesehen. Für diese findet nach wie vor die alte Regelung Anwendung, bei der es entscheidend auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung ankommt.
 

06/01/2009 - 23:00

Säumige Schuldner in Baden-Württemberg, die Forderungen der Justizbehörden nicht ausgleichen, werden zukünftig mit Hilfe von privaten Inkasso-Unternehmen mehr Druck spüren. Am 11.03.2008 hat der Ministerrat von Baden-Württemberg einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz freigegeben, der die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Beteiligung privater Unternehmen beim Forderungseinzug für die Justiz bilden soll. Zu den Forderungen gehören z. B. ausstehende Gerichtskosten. Jährlich kommen Millionenbeträge an Verlusten zusammen. Baden-Württemberg zeigt mit dem auf zunächst drei Jahre befristeten Projekt einen neuen Weg für Behörden auf.
Konkret geht es um ca. 25.000 Forderungen jährlich in Höhe von rd. 5 Millionen Euro, die sich um ca. 15 Millionen Euro nicht gezahlter Gebühren aus den vergangenen drei Jahren erhöhen. Von der Zusammenarbeit mit den privaten Inkasso-Partnern erhofft man sich deutliche Ergebnissteigerungen.