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News
01/24/2012 - 15:05
Dr. Thomas Seeber gibt in seinem Buch "Grenzüberschreitende Forderungssicherung: Österreich - Italien" einen Überblick über alle praxisrelevanten Gebiete der Forderungsbesicherung. Das Buch versteht sich als Praxisleitfaden und bietet konkrete Lösungsansätze für die Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Forderungen zwischen Österreich und Italien. Bestellinformationen finden Sie hier.
12/27/2011 - 16:36
Creditreform Wirtschadtsforschung veröffentlicht Länder- und Exportrisiken 2011/12
Neben den Einflüssen auf die Entwicklung des Exports und der damit verbundenen Risiken, behandelt der Bericht u.a. die Forderungslaufzeiten in Europa (z.B. russische Kunden zahlen schneller) ab Seite 16, Forderungsausfälle (zirka 20% der Exporteure verzeichnen keine Forderungsausfälle) ab Seite 21 sowie die meistgenutzten Instrumente des Risikomanagements (Bonitätsprüfung, Vorkasse, Kreditlimit und zeitnahes Mahnen) ab Seite 22.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.
12/27/2011 - 16:19
FICO tritt Safe-Harbor-Abkommen bei
Bekenntnis zur Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
München, 21. Dezember 2011 - FICO, ein führender Anbieter von prädiktiver Analytik und Lösungen für das Decision Management, ist dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten und bekennt sich somit offiziell zur Einhaltung europäischer Datenschutzbestimmungen. Unternehmen, die auf der Safe-Harbor-Liste des US-Handelsministeriums aufgeführt sind, verpflichten sich dazu, das vom US-Handelsministerium in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erstellte "Safe Harbor Framework" zu befolgen. Hier geht es zur Pressemitteilung.
12/02/2011 - 12:53
Positive Nachrichten vermeldet die Credireform. Die Insolvenzzahlen in Deutschland sind sowohl für Unternehmens-, als auch für Verbraucherinsolvenzen rückläufig; und das in Ost- und in Westdeutschland.
Die Analysedetails finden Sie hier.
12/01/2011 - 16:05
Eine Umfrage der GUARDEAN GmbH anlässlich des diesjährigen Bundeskongress des BvCM zeigt, das Unternehmen zunehmend Wert auf ein professionelles Credit Management legen. Die zunehmende Komplexität im Kreditmanagement erfordert standardisierte, aber auch flexible Prozesse. Die Weiterentwicklung des Forderungsmanagements wird sowohl für Großkonzerne, als auch für den Mittelstand als erfolgsentscheidend bewertet.
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kreditmanagements können Forderungsausfälle deutlich reduziert und die Liquidität spürbar verbessert werden. Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Forderungsmanagements ist die regelmäßige Überprüfung von Strukturen und Prozessen.
Die kontinuierliche Verbesserung des Credit Managements ermöglicht es, Risiken besser einzuschätzen. "Risiken, die man kennt, sind zu managen."
Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier.
11/30/2011 - 09:42
FICO und Efma haben in einer aktuellen Untersuchung zur Entwicklung des europäischen Kreditmarktes festgestellt, dass es zunehmende Engpässe bei Krediten für Kleinunternehmer kommen wird. Außerdem ist mit einer steigenden Zahl an Kreditausfällen zu rechnen. Allerdings wird sich die DACH Region insgesamt positiver entwickeln als die übrigen Regionen Europas. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
11/18/2011 - 12:16
Kurz informiert – in dieser Rubrik in diesem Monat:
Insolvenz im Ausland hat Folgen / So schaden Treuhänder dem Schuldner / Kein Sicherheitszuschlag auf Betriebskostenvorauszahlungen / Sicherheit kann nicht gekündigt werden / Mieterhöhung: Der Vermieter muss nicht verzichten / Gewerbliche Miete: Der Vermieter ist nicht für alles verantwortlich / Gewerbliche Miete: Beweislast bei wucherähnlichem Geschäft / WEG-Verwalter hat eigenen Anspruch / Bestattungskosten: Wer muss zahlen? / -
Mieterhöhungsverlangen: Nicht jeder formelle Fehler hat auch Konsequenzen. Erscheint kurz vor der Mieterhöhung ein neuer Mietspiegel, kann dies unschädlich sein. Das hat jetzt der BGH klargestellt.-
Eine eigenhändige Unterschrift ist kein zwingendes Erfordernis für die Wirksamkeit eines Antrags auf Erlass eines PfÜB. Eine eingescannte Unterschrift kann genügen (LG Bad Kreuznach 23.4.10, 1 T 78/10).-
Mahnantrag der vermeintlichen Auslandsgesellschaft: Die immer größer werdende Mobilität in Deutschland wirft Rechtsfragen auf, die sorgfältig geprüft werden müssen. So ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass eine Auslandsgesellschaft wie eine Inlandsgesellschaft behandelt werden kann. Das LG Dessau-Roßlau hat hierzu wichtige Feststellungen getroffen.-
Vermögensverschwendung: Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung absichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar. Das hat jetzt der BGH klargestellt. Folge: Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung versagt werden.-
Energielieferungsvertrag: Wer ist Vertragspartner? Nicht zuletzt vor dem Hintergrund untergetauchter Mieter hat diese Frage hohe praktische Relevanz.
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11/18/2011 - 10:04
Studie zeigt am Beispiel der Eigenkapitalquote, dass Bilanzkennzahlen abhängig von Branchen und Umsatzklassen betrachtet werden müssen
Die Prof. Schumann Analyse GmbH führte im Oktober dieses Jahres eine Untersuchung zur Aussagekraft der Eigenkapitalquote bei der Bewertung von Jahresabschlüssen durch. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Eigenkapitalquote als alleiniges Merkmal zur Beurteilung der Unternehmensbonität nicht ausreicht und z. B. stark in Abhängigkeit von Branchen und Umsatzklassen variiert.
Eines der am häufigsten herangezogenen Negativmerkmale ist bei der Bilanzanalyse die negative Eigenkapitalquote. Oft führt das sogar zu einer sofortigen Abstufung in die schlechteste Ratingklasse. „Diese Vorgehensweise wird dann damit begründet, dass die Überschuldung ein Tatbestand für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist. Dabei handelt es sich bei Überschuldung i. S. d. Insolvenzordnung aber um eine faktische Überschuldung, bei der das Vermögen der Gesellschaft nicht zu Buchwerten, sondern zu Marktwerten den Schulden gegenübergestellt wird “, erklärt Senior Consultant Evgeny Kulyushin von der Prof. Schumann Analyse GmbH. Dass in dieser Situation eine differenziertere Betrachtung unter Berücksichtigung anderer bonitätsrelevanter Kennzahlen notwendig wäre, ist das Ergebnis einer Analyse der Prof. Schumann Analyse GmbH. Zudem sollten Faktoren wie Branche und Unternehmensgröße bei der Kreditentscheidung berücksichtigt werden.
Insgesamt wurden Jahresabschlüsse von ca. 40.000 Unternehmen analysiert, deren Bilanzstichtag im Jahr 2009 liegt. Dabei wurden ausschließlich Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 25.000 bis 2 Millionen Euro berücksichtigt. Unternehmen mit einer Bilanzsumme kleiner 25 TEUR wurden ausgeschlossen, weil sie auf Grund der Mindestkapitalausstattung bei GmbHs die Ergebnisse verfälschen würden. Um den Einfluss der Branche auf die Eigenkapitalquote beispielhaft zu untersuchen, wurden drei unterschiedliche Branchen aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Bau und Handel ausgewählt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Anzahl der Unternehmen mit einer negativen Eigenkapitalquote stark branchenabhängig ist. Während in Hochbau und KfZ-Handel 22,2% bzw. 20,4% der Unternehmen ein negatives Eigenkapital aufweisen, sind es in der Metallerzeugnis-Branche nur 14,8%. Eine pauschalisierte Betrachtung der Eigenkapitalquote über alle Branchen und Größenklassen hinweg ist dementsprechend problematisch. Der Analyst sollte also bei der Bewertung von Bilanzen auf einen umfangreichen Kennzahlenkatalog zugreifen, der Kennzahlen zur Vermögens-, Liquiditäts- und Finanzierungssituation umfasst. Dadurch, dass eBundesanzeiger-Bilanzen nun strukturiert verarbeitet werden und automatisch in die Bonitätsbewertung einfließen können, ist dies mit einem minimalen Aufwand möglich. Einen ersten Einblick erhalten Interessierte auf dem Internetportal www.kurzbilanzanalyse.de
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Die Prof. Schumann Analyse GmbH mit Sitz in Göttingen ist ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich der automatisierten Bilanzanalyse. Ein einzigartiges Analyseverfahren ermöglicht es, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzen auszuwerten und automatisiert eine strukturierte Bonitätsbeurteilung auszugeben. Durch enge Kooperation mit dem Partnerunternehmen Prof. Schumann GmbH kann auf langjährige Erfahrung im Bereich Kreditrisikomanagement zurückgegriffen werden.
Martina Ecklebe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Prof. Schumann Analyse GmbH
Weender Landstraße 23
37073 Göttingen
Tel.: 0551/38315-24
Fax: 0551/38315-20
E-Mail: martina.ecklebe@prof-schumann-analyse.de
www.prof-schumann-analyse.de
Geschäftsführerin: Dr. Martina Städtler-Schumann
10/26/2011 - 15:01
Atradius Collections Leitfaden! Tipps zum Forderungseinzug im internationalen Geschäft
Atradius Collections hat eine aktualisierte Ausgabe des „International Debt Collections Handbook“ veröffentlicht. Für insgesamt 31 Länder werden Informationen und Ratschläge für den Forderungseinzug bereitgestellt. Neu in der aktuellen Ausgabe sind Informationen für die Länder Slowakei, Rumänien, Schweden und Tunesien ergänzt.
Der kostenlose Download des "International Debt Collections Handbook" ist über den Link www.atradiuscollections.com möglich.
10/26/2011 - 14:50
1. Schmerzensgeld wegen Äußerung eines Betrugsverdachts? Nein! Ein Mahnschreiben, das dem Schuldner unterstellt, sich eine Ware erschlichen zu haben, begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn der Gläubiger davon ausging, es sei tatsächlich nichts bezahlt worden.
2. Restschuldbefreiung: Verweigert der Schuldner seine Mitwirkung am Versagungsverfahren, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werde. Der Gläubiger muss allerdings einen statthaften Versagungsantrag stellen.
3. Deliktsforderung: Bei der privilegierten Pfändung kommt es auf den richtigen Klageantrag an. Hierzu hat das OLG Schleswig jetzt wichtige Feststellungen getroffen.
4. Anwaltshonorar: Das OLG Düsseldorf hat jetzt einer Zeittaktklausel die Anerkennung versagt.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Der BGH hält eine Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto für unzulässig. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
6. Mietforderungen: Der BGH hat jetzt eine Klage auf künftige Miete für möglich erachtet, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Nebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigender Höhe hat auflaufen lassen.
7. Zahlungsaufforderung. Der anwaltlich vertretene Schuldner meinte, der Gläubiger dürfe sich nicht unmittelbar mit einem Mahnschreiben an ihn wenden, auf Unterlassung geklagt und vor dem Amtsgericht sogar Recht bekommen. Das hielt vor dem BGH aber nicht Stand.
Rechtsanwalt
Michael Bach
Chefredakteur
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IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen
Registergericht Würzburg, HRA 5026,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 813198802
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Komplementär GmbH: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft Verwaltungs GmbH, Registergericht Würzburg HRB 3964
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Böhm
Ein Unternehmen der Vogel Medien Gruppe (www.vogel.de)
09/21/2011 - 09:11
- Das OLG Karlsruhe musste sich mit verschiedenen Aspekten von vertraglichen Gewährleistungsbürgschaften auseinandersetzen . Es hat dabei drei Grundsätze herausgearbeitet.
- Auch der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH gehört im Zweifel zum Betrieb des Handelsgewerbes. Dies hat der BGH jetzt klargestellt - mit weitreichenden Auswirkungen.
- Zahlt der Kunde seine Telekommunikationsrechnung nicht, darf sein Anschluss nicht zu schnell gesperrt werden. Wann dies zulässig ist, hat nun der BGH geklärt.
- Die exakten Folgen des Benzindiebstahls hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung aufgearbeitet.
- Wirtschaftsauskünfte: Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB. Die Entscheidung des BGH ist allerdings kein Freifahrtschein für oberflächliche Scores.
- eBay: Wer ist der richtige Anspruchsgegner bei Handeln unter Fremden Namen. Der Beitrag erläutert ausführlich, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
- Restschuldbefreiung: Der BGH hat jetzt die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit Selbstständiger verschärft. Eine Checkliste fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Verstoß zu bejahen ist.
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Michael Bach
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09/07/2011 - 08:23
Kreditrisiko- und Forderungsmanagement Tage 2011
22.11.2011 in Frankfurt am Main
Frankfurt/Main, September 2011 – Nicht nur Banken tragen Kreditrisiken, auch Unternehmen tragen sie: Jede Forderung hat grundsätzlich eine gewisse Wahrscheinlichkeit, nicht bedient zu werden. Wenn der Rechtsgrund der Forderung unstrittig ist, so kann dieser Fall dadurch eintreten, dass der Schuldner die Zahlung nicht mehr leisten oder erst verspätet zahlen kann. Dies hat somit Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung.
Solche Kreditrisiken hängen vor allem von der Bonität der einzelnen Schuldner ab. Eine Messung der Kreditrisiken unter Berücksichtigung der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit der Schuldner sowie der Korrelationen des Forderungsportfolios versetzt Unternehmen in die Lage, diese Risiken zu bewerten und steuernd einzugreifen. Gerade im Bereich Kreditrisikomanagement haben sich in den letzten Jahren viele neue Möglichkeiten ergeben, die eine aktive Steuerung erst zulassen. So hat u. a. die Finanzkrise gezeigt: Rating ist nicht gleich Rating. Es kommt auf die Faktenlage an. Nur wer weitere Dimensionen des Ausfallrisikos erkennt, schützt sich vor schnellen Bonitätsurteilen.
Der Veranstalter DEUTSCHE KONGRESS reagiert auf diese aktuelle Entwicklung und bietet Unternehmen mit den Kreditrisiko- und Forderungsmanagement Tagen 2011 eine optimale Plattform zur Überprüfung ihres Risiko- und Kreditmanagements.
"Auch bei der BayWa AG in München genießt dieses Thema eine hohe Priorität. Für die strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung ist die Unterstützung der Kredit- und Risikomanager ein wichtiger Bestandteil zur Urteilsfindung. In den Finanzabteilungen und Buchhaltungen hat sich ein wichtiger Wandel vollzogen, der sich auch in der Veranstaltungsreihe Kreditrisiko- und Forderungsmanagement widerspiegelt. Im Erfahrungsaustausch mit Dienstleistern und Fachkollegen steht in diesem Jahr bei der DEUTSCHEN KONGRESS das Thema "Risiken rechtzeitig einschätzen und Kreditrisiken richtig absichern", im Vordergrund" so Rudolf Keßler, Leiter Kredit des Handelsunternehmens BayWa mit dezentral organisiertem Kreditmanagement.
Die teilnehmenden Unternehmensvertreter haben die Gelegenheit, sich an nur einem Tag über Lösungen und Strategien zur Steuerung von Kreditrisiken und zur schnellen Forderungsrealisierung zu informieren und sich mit Experten vor Ort auszutauschen. Der Austausch von Einschätzungen, Trends und bewährten Vorgehensweisen im Rahmen des Networkings runden die Veranstaltung ab. Moderiert werden die Kreditrisiko- und Forderungsmanagement Tage 2011 erneut von Dr. Oliver Everling, Geschäftsführer der RATING EVIDENCE GmbH. Im Programm präsentieren zahlreiche Lösungsanbieter als Mitveranstalter ihre Ideen und Erfahrungen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Kreditrisiko- und Forderungsmanagement.
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Veranstaltungstermin € 249,- Euro.
Nähere Informationen und das detaillierte Programm unter
http://www.kredit-risiko-management.de
Pressekontakt:
Claudia Pomillo
Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH
Geleitsstr. 14
60599 Frankfurt / Main
Tel. 069 / 63006 - 900
pomillo@deutsche-kongress.de
Über den Veranstalter:
DEUTSCHE KONGRESS ist unabhängig und informiert in hochkarätigen Veranstaltungen über Trendthemen. Sie bietet Führungs- und Fachkräften aus Wirtschaft, Industrie, Politik und Forschung Plattformen für Wissenstransfer und Meinungsaustausch. http://www.deutsche-kongress.de
08/19/2011 - 09:10
Hat das Arbeitsgericht mit der Begründung, mit der Klage würden in die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts fallende Einwendungen nach § 89 Abs. 2 InsO geltend gemacht, die Vollstreckungsgegenklage fehlerhaft an das AG verwiesen, ist die unanfechtbar gewordene Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts wird so jedoch nicht begründet (BGH 18.5.11, X ARZ 95/11).
Das AG Meldorf (7.2.11, 81 C 1441/10) will die Möglichkeiten der Geltendmachung der vollen außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG einschränken.
Eine pauschale Abtretung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall kann die begehrte Sicherheit nicht gewährleisten, wenn die Abtretung nicht hinreichend präzise formuliert ist. So hat der BGH aktuell entschieden, dass die Abtretung der "Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten" mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam ist (7.6.11, VI ZR 260/10).
Die Schuldnerin hatte von der Gläubigerin seit 1991 eine Telefonanlage gemietet. Ab 2004 bezahlte sie den Mietzins wegen vermeintlichen Mietwuchers nicht mehr. Objektiv hat der Mietzins um mehr als 100 Prozent über dem ortsüblichen Preis gelegen. Nicht genug, um Wucher nach § 138 BGB anzunehmen (OLG Rostock 22.4.10, 3 U 194/08). Der Beitrag enthält eine 7-Punkte-Checkliste mit den wichtigsten Grundsätzen zum Wuchertatbestand.
Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat; eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisation verdichtet hat, ist keine selbstständige Erwerbstätigkeit (BGH 24.3.11, IX ZB 80/11).
Eine Vorausabtretung erfasst im Sinne des § 114 InsO auch diejenigen Lohnforderungen, die aufgrund des nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Arbeitsverhältnisses entstanden sind (LG Trier 20.8.10, 2 O. 11/10).
Bei Verträgen im Massen- und Fernabsatzgeschäft kann die wahre Identität des Handelnden nur bedingt überprüft werden. Dies ist unter Haftungsaspekten problematisch (s. FMP 11, 126, bei Geschäften mit Minderjährigen). Handelt ein Strohmann, also eine nur vorgeschobene Person, durch die ein Dritter einen Gegenstand oder eine Leistung erwirbt oder veräußert, stellt sich die Frage, wer die vermeintliche Verbindlichkeit verantwortet: der Strohmann oder die im Hintergrund agierende Person?
Reisekosten des Rechtsanwalts eines Inkassozessionars sind ohne Weiteres nur insoweit erstattungsfähig, als sie auch angefallen wären, wenn der Inkassozedent den Rechtsstreit selbst geführt hätte (OLG Nürnberg 7.3.11, 14 W 2296/10).
Rechtsanwalt
Michael Bach
Chefredakteur
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08/12/2011 - 09:07
Factoring im Baugewerbe
Verkauf der Schlussrechnung aus Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber jetzt möglich
Wie die Rhein Zeitung in ihrer Ausgabe Cochem Zell am 11. August 2012 berichtet, haben der Baugewerbeverband, die Close Finance GmbH, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und die VHV Versicherungen für die Mitglieder des Baugewerbeverbands Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zum Verkauf der Schlussrechnung aus Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ermöglicht.
Mit dieser Möglichkeit sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, wenn die Bezahlung der Schlussrechnung durch die Kommunen oder das Land verzögert erfolgt. Die in der Branche bekannte und beschwerliche Praxis, dass die Bezahlung der Schlussrechnung durch öffentliche Auftraggeber sehr häufig überdurchschnittlich lange auf sich warten lässt, stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sehr oft vor große Liquiditätsprobleme.
Unter bestimmten Umständen können die Lieferanten in diesem neuen Factoringverfahren einen wesentlichen Teil ihrer Schlussrechnung sofort als Zahlungseingang realisieren. Wenn nach Prüfung festgestellt wird, dass einerseits die Bonität des Auftragnehmers und andererseits die geleisteten Bauarbeiten in Ordnung sind, kauft die Close Finance GmbH dem Auftragnehmer die Forderung ab.
Eine detailliertere Beschreibung der Konditionen und Bedingungen für dieses Factoring bei Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber finden Sie in dem Artikel der Rhein Zeitung vom 11. August 2011. Weder auf der Webseite der Close Finance GmbH noch bei der VHV Versicherung sind bis jetzt weitergehende Informationen zu finden. Einen Überblick findet sich allerdings bei der ISB unter der Webadresse http://isb.rlp.de/de/aktuelles/details/article/schneller-geld-bei-oeffentlichen-bauauftraegen/
08/11/2011 - 16:47
Grenzüberschreitende Forderungen
Die Europäische Kommission hilft Unternehmen, weitere 600 Millionen Euro an Außenständen grenzüberschreitend einzutreiben
Brüssel, 25.07.2011
Viviane Reding (zuständige EU-Kommissarin für Justiz) machte den Vorschlag, einen „europäischen Pfändungsbeschluss“ einzuführen, der es den Gläubigern ermöglichen würde, den geschuldeten Betrag auf einem Bankkonto des Schuldners zu pfänden. Auf diese Weise könnte der Schuldner daran gehindert werden, sein Kontoguthaben abzuheben, bevor ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Diese geplante Vorgehensweise würde nicht nur eine Verbesserung der Eintreibung der grenzüberschreitenden Forderungen bedeuten, sondern auch das Vertrauen in den grenzüberschreitenden europäischen Binnenmarkt stärken.
Laut Frau Reding verlieren Unternehmen jährlich rund 2,6% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle. Ihrer Meinung nach brauchen Unternehmen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnelle Antworten. Durch diesen Vorschlag könnten jährlich bis zu 600 Millionen Euro an grenzüberschreitenden Forderungen leichter eingetrieben werden.
Dieses europäische Verfahren soll parallel zu den nationalen Bestimmungen eingeführt werden.
Nachzulesen ist dieser Vorschlag unter www.ec.europa.eu/commission und unter www.europa.eu/rapid
Der Verordnungsvorschlag wird nun an das Europäische Parlament wie auch an den Rat der EU weitergeleitet; seine Annahme erfolgt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit.
08/11/2011 - 16:42
Nachdem die Deutsche Bundesbank vier Mal in Folge den Basiszinssatz unverändert bei 0,12 Prozent belassen hatte, geht nun die Richtung wieder nach oben: Zum 1.7.11 wurde er auf 0,37 Prozent angehoben.
Wird im Insolvenzverfahren die gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen, findet eine Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht statt (5.5.11, IX ZB 246/10).
Der BGH hat jetzt entschieden, dass die Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor dem 31.12.01 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, gemäß § 497 Abs. 3 S. 3 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB ab dem 1.1.02 gehemmt sind (5.4.11, XI ZR 201/09). Die Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die Verzugszinsen.
Endet ein Werkvertrag vorzeitig, wurde die Werkleistung aber in Pauschalen vergütet, stellt sich die Frage, wie nun abzurechnen ist. Der BGH (24.3.11, VII ZR 164/10) musste dies nun für einen Fall entscheiden, in dem der Besteller einen Werkvertrag vorzeitig nach § 649 S. 1 BGB gekündigt hat, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat.
Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nach Auffassung des BGH (19.4.11, XI ZR 256/10) nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 S. 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig. Dies gilt auch, wenn nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG eine Erlaubnis erforderlich gewesen wäre.
Die Einsichtnahme in die Insolvenzakte kann wichtig sein, um einem berechtigten Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Insolvenz mangels Masse abgewiesen wurde, um festzustellen, ob das Restvermögen ausreicht, den Gläubiger zu befriedigen. Dass die Masse die Kosten des Verfahrens nicht deckt, ist nicht gleichbedeutend damit, dass überhaupt kein Vermögen mehr vorhanden ist. Auch kann es sein, dass auf einen Schlusstermin verzichtet wird und die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt wird. Sinnvoll ist dann, Einsicht in die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis zu nehmen. Alternativ dazu kann sich der Gläubiger Ablichtungen übersenden lassen.
Es bleibt dabei, dass keine generelle Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters besteht, unaufgefordert über ihm zufließende Provisionen aufzuklären, wenn er von dem Anleger selbst kein Entgelt erhält und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (BGH 3.3.11, III ZR 170/10).
Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses (BGH 4.5.11, VIII ZR 195/10).
Gerät der Verkäufer von Grundbesitz in Insolvenz stehen Notar und Käufer vor erheblichen Problemen. Der folgende Beitrag stellt dar, ob und welche Sicherungsmöglichkeiten es im Hinblick auf die erteilte Finanzierungsvollmacht gibt, insbesondere, ob § 883 Abs. 2 BGB einer "Mitwirkungsvormerkung" entgegensteht.
Verträge im Massen- und Fernabsatzgeschäft haben ein klares praktisches Problem: Der Schuldner als Vertragspartner wird nicht immer unmittelbar sichtbar. Die wahre Identität des Handelnden kann deshalb nur bedingt überprüft werden. Der Beitrag zeigt, wie die Frage nach vertraglicher, deliktischer oder Haftung aus ungerechtfertigter Bereicherung zu beantworten ist, wenn es sich beim Schuldner um einen Minderjährigen handelt.
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