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Für Firmen, die sich in finanzieller Bedrängnis befinden, hat die KfW Bankengruppe (KfW) das Modell des „Runden Tisches“ entwickelt. Als gleichberechtigte Partner treffen sich dort zur Beratung Vertreter der Kammer, der Hausbank, des Unternehmens selbst und – abhängig vom Einzelfall – ein Steuerberater bzw. Gläubiger. Wichtig ist, dass sich die betroffenen Unternehmen auch rechtzeitig melden. Der „Runde Tisch“ kann nur Pannenhilfe leisten; er ist kein Sanierungsinstrument für insolvenzreife Unternehmen. Eingebunden sind von der Kammer beauftragte Berater, die auf Kosten der KfW eine Betriebsanalyse erstellen. Diese dient als Basis für das gemeinsam entwickelte Maßnahmenpaket, das der Unternehmer dann umsetzen muss. Zugleich prüft die KfW, ob die finanzielle Situation des Unternehmens nicht durch – weitere – öffentliche Fördermittel verbessert werden kann. Weitere Informationen: KfW Bankengruppe (www.kfw-mittelstandsbank.de), örtlich zuständige IHK oder Handwerkskammer.

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