Kostenloser Einblick in Auskunfteien

Mi, 06/23/2010 - 11:33
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Ab 1. April können Verbraucher kostenlos ihre bei Auskunfteien gespeicherten Daten einsehen. Ursache ist eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Üblich waren bisher Gebühren für die Selbstauskunft.

Nach Information der Schufa können Verbraucher ihre Selbstauskunft künftig einmal jährlich kostenlos anfordern. Dies ist schriftlich mit einem Formular, telefonisch über eine Hotline oder auf der Schufa-Website möglich. Ergänzend steht den Verbrauchern ein kostenpflichtiges Serviceangebot im Internet zur Verfügung. Hierzu gehören Zusatzleistungen wie ein Benachrichtigungsservice per E-Mail oder SMS.

Datenschützer und Verbraucherschützer geben die Empfehlung, von der Selbstauskunft Gebrauch zu machen. Manchmal bestehen bei den Auskunfteien fehlerhafte Angaben, die möglicherweise zu einer schlechten Beurteilung innerhalb eines Scoring-Verfahrens führen können.