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Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Version der Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien angekündigt. Auf ihrer Basis sollen jährlich Garantien im Wert von mehreren Milliarden Euro herausgegeben werden. Diese dienen der Zahlungs- und Leistungssicherung bei unterschiedlichen internationalen und nationalen Verträgen und Transaktionen.
Das Executive Board als oberstes Gremium der ICC nahm auf seinem Treffen in Neu Delhi die überarbeiteten Richtlinien an, die weltweit auch als Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG) bekannt sind. Sie waren letztmalig 1992 angepasst worden waren. Die neuen Richtlinien treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.
