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Grenzüberschreitende Forderungen
Die Europäische Kommission hilft Unternehmen, weitere 600 Millionen Euro an Außenständen grenzüberschreitend einzutreiben
Brüssel, 25.07.2011
Viviane Reding (zuständige EU-Kommissarin für Justiz) machte den Vorschlag, einen „europäischen Pfändungsbeschluss“ einzuführen, der es den Gläubigern ermöglichen würde, den geschuldeten Betrag auf einem Bankkonto des Schuldners zu pfänden. Auf diese Weise könnte der Schuldner daran gehindert werden, sein Kontoguthaben abzuheben, bevor ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Diese geplante Vorgehensweise würde nicht nur eine Verbesserung der Eintreibung der grenzüberschreitenden Forderungen bedeuten, sondern auch das Vertrauen in den grenzüberschreitenden europäischen Binnenmarkt stärken.
Laut Frau Reding verlieren Unternehmen jährlich rund 2,6% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle. Ihrer Meinung nach brauchen Unternehmen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnelle Antworten. Durch diesen Vorschlag könnten jährlich bis zu 600 Millionen Euro an grenzüberschreitenden Forderungen leichter eingetrieben werden.
Dieses europäische Verfahren soll parallel zu den nationalen Bestimmungen eingeführt werden.
Nachzulesen ist dieser Vorschlag unter www.ec.europa.eu/commission und unter www.europa.eu/rapid
Der Verordnungsvorschlag wird nun an das Europäische Parlament wie auch an den Rat der EU weitergeleitet; seine Annahme erfolgt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit.
