Auffanggesellschaft

Mi, 06/09/2010 - 12:50
DruckversionPDF-VersionEinem Freund senden

Hierunter versteht man eine neugegründete Zweckgesellschaft mit dem Ziel, ganze oder (meist) Teile eines insolventen Unternehmens zu überführen und an einen Investor zu veräußern.