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Hierunter versteht man die bei Versicherungsverträgen formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterliegen. Ihr Mindestinhalt ist gesetzlich festgelegt. In der Kreditversicherung enthalten die AVB im wesentlichen Ausführungen über die eingeschlossenen Risiken, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten.
