Abtretung des Auszahlungsanspruchs

So, 06/13/2010 - 12:33
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Ein versichertes Unternehmen kann in der Kreditversicherung seine Ansprüche auf Auszahlung einer Entschädigungsleistung an Dritte, z.B. Kreditinstitute, abtreten. Dies erfolgt meistens zusätzlich zu einer Zession. Der Versicherungsnehmer bleibt weiterhin Beitragszahler.