Factoring bei öffentlichen Bauaufträgen

Fr, 08/12/2011 - 09:07
DruckversionPDF-VersionEinem Freund senden

Factoring im Baugewerbe

Verkauf der Schlussrechnung aus Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber jetzt möglich

Wie die Rhein Zeitung in ihrer Ausgabe Cochem Zell am 11. August 2012 berichtet, haben der Baugewerbeverband, die Close Finance GmbH, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und die VHV Versicherungen für die Mitglieder des Baugewerbeverbands Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zum Verkauf der Schlussrechnung aus Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ermöglicht.

Mit dieser Möglichkeit sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt werden, wenn die Bezahlung der Schlussrechnung durch die Kommunen oder das Land verzögert erfolgt. Die in der Branche bekannte und beschwerliche Praxis, dass die Bezahlung der Schlussrechnung durch öffentliche Auftraggeber sehr häufig überdurchschnittlich lange auf sich warten lässt, stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sehr oft vor große Liquiditätsprobleme.

Unter bestimmten Umständen können die Lieferanten in diesem neuen Factoringverfahren einen wesentlichen Teil ihrer Schlussrechnung sofort als Zahlungseingang realisieren. Wenn nach Prüfung festgestellt wird, dass einerseits die Bonität des Auftragnehmers und andererseits die geleisteten Bauarbeiten in Ordnung sind, kauft die Close Finance GmbH dem Auftragnehmer die Forderung ab.

Eine detailliertere Beschreibung der Konditionen und Bedingungen für dieses Factoring bei Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber finden Sie in dem Artikel der Rhein Zeitung vom 11. August 2011. Weder auf der Webseite der Close Finance GmbH noch bei der VHV Versicherung sind bis jetzt weitergehende Informationen zu finden. Einen Überblick findet sich allerdings bei der ISB unter der Webadresse http://isb.rlp.de/de/aktuelles/details/article/schneller-geld-bei-oeffentlichen-bauauftraegen/