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Seit 1. Januar 1999 sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen, damit existiert der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nicht mehr.
Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ersatzregelung getroffen, die dann gilt, wenn in Vorschriften des Bundesrechts sowie in Verträgen und Vollstreckungstiteln die Verzinsung durch Bezugnahme auf den Diskontsatz bestimmt ist.
Seit 31. Dezember 2001 gilt der sog. Basiszinssatz als Nachfolger des Diskontsatzes. Jeweils zum 1. Mai, 1. September und 1. Januar wird er neu berechnet und ändert sich um die Prozentpunkte, um welche der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) der Europäischen Zentralbank seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Voraussetzung für eine Anpassung des Basiszinssatzes an den o. g. Stichtagen ist jedoch, dass sich der (marginale) LRG-Satz um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat.
Wenn sich der Basiszinssatz ändert, gibt die Deutsche Bundesbank den neuen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger bekannt.
Der Basiszinssatz ist seit der Gültigkeit des »Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen« wichtige Bezugsgröße für die Bestimmung des Verzugszinses nach Eintritt des Verzuges.
Den jeweils aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf den Seiten der Bundesbank.
