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Das bisherige schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier wird zum 1. Juli 2009 durch die elektronische Anmeldung ersetzt. In Deutschland geschieht dies im Rahmen des elektronischen Zollsystems ATLAS. Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden. Daraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Änderungen. Das liegt unter anderem daran, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die vereinfachten Ausfuhrverfahren aus. Über nähere Details können die zuständigen IHKs informieren.
